30. November 2017
„Ausgewählte Rechtsprechung des BGH zum Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren“
Prof. Dr. Gerhard Pape, Richter am Bundesgerichtshof
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt die Rechtspraxis des Insolvenzverfahrens in einer Weise, wie sie nicht in allen Rechtsgebieten anzutreffen ist. Sowohl die Insolvenzgerichte als auch die Insolvenzverwalter haben daher ein dauerndes Augenmerk gerade auf die Rechtsprechung des 9. Zivilsenats, dessen Mitglied Herr Prof. Dr. Pape ist. Der Vortrag befasste sich mit ausgewählten Aspekten des Regelinsolvenzverfahrens und Verbraucherinsolvenzverfahrens.
25. Oktober 2017
„Die Gewerkschaft in Sanierungsverfahren – ärgerliches Hindernis oder wichtig?“
Podiumsdiskussion
Andrej Wroblewski, IG Metall Vorstand
Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, White & Case Insolvenz GbR
Burkhard Jung, hww hermann wienberg
Oliver Kehren, Morgen Standley
Das Sanierungsverfahren hat sich seit dem Inkrafttreten des ESUG (01.03.2012) erheblich verändert. Gläubiger können insbesondere in größeren Verfahren ihre Rechte und Interessen besser realisieren als vorher. Darüber hinaus haben die insolventen Unternehmen im Rahmen der Eigenverwaltung erhebliches Steuerungspotenzial für den gesamten Sanierungsverlauf erhalten. Sind die Ansprüche und Rechte der Arbeitnehmer auf der Strecke geblieben? Haben es die Gewerkschaften verpasst, sich gesetzlich verankert in den Sanierungsprozess einzubringen?
Andrej Wroblewski, IG Metall Vorstand, hat in einer kurzen Einführung seine Sicht zur Rolle der Gewerkschaft in Sanierungsverfahren – heute und morgen – dargelegt. Anschließend diskutierten unter der Moderation von Herrn Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger (White & Case) die weiteren Podiumsteilnehmer, Herr Oliver Kehren (Morgan Stanley) und Burkhard Jung (hww) und legten die Sichtweisen und Interessenlagen der an Sanierungsverfahren beteiligten Stakeholder dar.
Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger ist Partner bei White & Case. Aufgrund seiner umfassenden sanierungsrechtlichen Kenntnisse wird er regelmäßig als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt. Seine Reputation beruht auf seiner umfangreichen Erfahrung mit den schwierigsten Insolvenzfällen im Zusammenhang mit komplexen Konzernstrukturen. Aufgrund der Anzahl der von ihm betreuten Insolvenzfälle gehört er seit mehreren Jahren zu den aktivsten Insolvenzverwaltern und Sachwaltern Deutschlands.
Burkhard Jung ist Partner bei hww hermann wienberg wilhelm und Geschäftsführer der hww Unternehmensberater GmbH. Der Diplom-Ingenieur verfügt über langjährige umfassende Erfahrungen in der außergerichtlichen Sanierung und in der Sanierung in der Insolvenz (Regel-, Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren). Dabei übernimmt Jung auch häufig die operative Verantwortung im Unternehmen als Sanierungsgeschäftsführer (CRO). Er ist Vorsitzender des Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e. V. und Sanierungsberater CMC/BDU.
Oliver Kehren ist Managing Director bei Morgan Stanley in London und Leiter der Special Situations Group (SSG) in Europa, Mittlerer Osten und Afrika. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem der Kauf und Handel mit notleidenden Krediten / Anleihen in Portfolio- und Einzeltransaktionen, sowie die Re- und Zwischenfinanzierung von Unternehmen in Krisensituationen. Oliver Kehren ist darüber hinaus stellvertretender Vorsitzender der Gesellschaft für Restrukturierung TMA Deutschland e.V., Beiratsmitglied diverser Unternehmen, Autor zahlreicher Veröffentlichungen zur Finanzrestrukturierung und Gastdozent an der Universität von Oxford in England.
Andrej Wroblewski wurde 1963 in Braunschweig geboren. Er studierte an der Universität Hamburg Rechtswissenschaft, wo er nach dem Rechtsreferendariat 1997 sein zweites Staatsexamen absolviert hat. Seit 1999 ist er hauptamtlicher Sekretär der IG Metall, zunächst als mit Rechtsberatung und Prozessvertretung im Arbeits- und Sozialrecht betrauter Rechtssekretär der örtlichen Verwaltungsstelle der IG Metall in Ludwigsfelde bei Berlin. Seit Beginn des Jahres 2005 ist er beim bundesweiten Vorstand der IG Metall in Frankfurt am Main für Arbeits- und Insolvenzrecht zuständig. Herr Wroblewski ist ehrenamtlicher Richter im 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts.
27. September 2017
„Massegläubiger im Insolvenzverfahren – praktische Konsequenzen rechtsdogmatischer Strukturen“
Prof. Dr. Stefan Smid
Die Fragen der Massearmut – Massebedürftigkeit und Masseunzulänglichkeit – scheinen durch Judikatur und Lehre geklärt zu sein. Fälle, in denen die Frage der Qualifikation unechter Masseforderungen und die ihrer möglichen Behandlung als Insolvenzforderungen („Herunterstufung“) eine Rolle spielen, haben erneut das Interesse an einer näheren Bestimmung der Aufgaben der verfahrensmäßigen Behandlung dieser Lagen aufkommen lassen. Der Vortrag bot, unter kritischer Würdigung der Judikatur des BGH Ansätze, eine Strukturanalyse der auftretenden Probleme.
7. September 2017
„Gläubigerbefriedigung ade – Es lebe der Schuldner?“
Podiumsdiskussion
Dr. Ursula Weidenfeld, Moderation
Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, White & Case Insolvenz GbR
Frank Frind, Richter am Amtsgericht Hamburg
Burkhard Jung, hww Unternehmensberater GmbH
Dr. Stefan Sax, Clifford Chance Deutschland LLP
Seit Jahrzehnten wünscht sich Deutschland bzw. der deutsche Gesetzgeber u.a. unter Verweis auf das amerikanische Chapter 11-Verfahren oder die englischen Schemes of Arrangement eine neue, bessere Sanierungskultur. Auch im Land der Nörgler, Skeptiker und Miesmacher müsse nun endlich eine andere Sanierungskultur – notfalls durch neue Gesetzte verordnet – Einzug halten. Das würde letztlich Unternehmen und Arbeitsplätze erhalten. Jeder Unternehmer bzw. Schuldner verdiene eine zweite Chance! Der Makel des Konkurses sei nicht länger zu akzeptieren!
Der deutsche Gesetzgeber ließ diesen Worten Gesetzesänderungen wie u.a. die Einführung der Insolvenzordnung und das ESUG folgen. Insbesondere letzteres unterstützt die Durchführung des Insolvenzverfahrens (in Eigenverwaltung) durch den Schuldner selbst. Bisherige Vorurteile gegen die Eigenverwaltung wie „den Bock zum Gärtner machen“ oder „wer den Wagen in den Dreck fuhr, sollte ihn nicht herausziehen“ wurden belächelt. „Sanieren sei doch besser als zerschlagen“, hieß es und „die Eigenverwaltung begünstige die Sanierung“.
Ging der Gesetzgeber zu weit? Wird „saniert“ was gar nicht sanierungswürdig und – fähig ist? Wird zum Schaden der Gläubiger „kaputtsaniert“? Hat der „Sanierungswahn“ mittlerweile das Ziel des Insolvenzverfahrens, die bestmögliche Befriedigung der Gläubigerinteressen zu erreichen, aus den Augen verloren und eröffnet die Eigenverwaltung nicht unübersehbare Missbrauchsmöglichkeiten zum Nachteil der Gläubiger? Wohin führt der Weg? Welche nächsten Gesetzesänderungen sind unter dem Titel „Verbesserung der Sanierungskultur“ noch zu erwarten? Was kommt aus Brüssel (Neufassung der EuInsVO – Verordnung (EU) 2015/848 vom 20.05.2015), außergerichtliches Sanierungsverfahren)?
Unter der Moderation von Dr. Ursula Weidenfeld referierten RA Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger (White & Case Insolvenz GbR), RiAG Frank Frind (Amtsgericht Hamburg), Burkhard Jung (hww Unternehmensberater GmbH) und RA Dr. Stefan Sax (Clifford Chance Deutschland LLP). Herr RA Dr. Schulte-Kaubrügger präsentierte in einer kurzen Einführung seine Thesen zum Thema und leitete damit die Diskussion ein.
26. Juli 2017
„Eingriffe der Europäischen Richtlinie in das deutsche Insolvenz- und Gesellschaftsrecht?“
Prof. Dr. Godehard Kayser
Der Referent des Abends hat die bisherige europäische Entwicklung bis hin zu dem derzeit diskutierten Richtlinienentwurf intensiv begleitet. Er berichtete über die aus der Vorgeschichte ablesbaren Tendenzen der Kommission, den Gegenstand und Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie, die Grundlagen des Restrukturierungsverfahrens, die Absicherung der Restrukturierungsverhandlungen durch das vorgesehene Moratorium, den Übergang zum nationalen Regelinsolvenzverfahren bei Eintritt der Insolvenzreife und den Restrukturierungsplan.
Thema war auch, wo aus deutscher Sicht erhebliche Bedenken gegen die Vorschläge bestehen könnten, vor allem beim verbindlich vorgesehenen Schutz neuer Finanzierungen in einer Anschlussinsolvenz und bei der Bevorzugung von Gesellschafterleistungen.
28. Juni 2017
„Masse im Verbraucherinsolvenzverfahren“
Prof. Dr. Martin Ahrens
Im Verbraucherinsolvenzverfahren wirft die Generierung von Masse besondere Fragen auf. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Einziehung der pfändbaren Einkommensbestandteile des Schuldners. Im Vortrag wurden deswegen aktuelle Probleme und Entwicklungen des Lohnpfändungsrechts behandelt. Eingegangen wurde aber etwa auch auf das Pfändungsschutzkonto in der Insolvenz und den Umgang mit der Mietkaution des Schuldners nach der Entscheidung des BGH vom 16. März 2017.
Professor Dr. Martin Ahrens ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Anwaltsrecht und Zivilprozessrecht an der Georg-August-Universität Göttingen. Er ist u.a. Autor des Werks Das neue Privatinsolvenzrecht, 2. Aufl., 2016, Mitherausgeber des Kommentars zum Insolvenzrechts, 3. Aufl., 2017, Kommentator des Restschuldbefreiungsverfahrens im Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 8. Aufl., 2016, und der Lohnpfändungsvorschriften im Kommentar von Prütting/Gehrlein, 9. Aufl. 2017. Außerdem ist er Mitherausgeber mehrerer insolvenzrechtlicher Fachzeitschriften.
31. Mai 2017
„Vorinsolvenzrechtliches Sanierungsverfahren“
Podiumsdiskussion
Dr. Daniel Blankenburg, Richter am Amtsgericht Hannover
Alexander Bornemann, BMJV
Klaus Greger, Commerzbank AG
Mark Hoffmann, Robus Capital Management Ltd.
Dr. Jürgen Spliedt, Feser & Spliedt
Andreas Ziegenhagen, Dentons Europe LLP
Das vorinsolvenzrechtliche Sanierungsverfahren steht auf Basis des Richtlinienvorschlags der EU-Kommission vom 22. November 2016 für die Einführung eines präventiven Restrukturierungsrahmens aktuell in der Diskussion. Im Rahmen der Stellungnahmefrist wurden bereits diverse Verbesserungsvorschläge und Bedenken seitens der Verbände und des Bundesrats geltend gemacht. Die Podiumsdiskussion beleuchtete die unterschiedlichen Blickwinkel, insbesondere aus der Sicht des Richters, der Bank, des Debt Fonds, des Insolvenzverwalters sowie des Beraters unter Berücksichtigung der voraussichtlichen konkreten Umsetzung der Richtlinie in Deutschland.
29. März 2017
„Aktuelles Anfechtungsrecht“
Dr. Heinrich Schoppmeyer, Richter am Bundesgerichtshof
Das Insolvenzanfechtungsrecht steht erneut in der Diskussion. Es ist eine wesentliche Quelle zur Massegenerierung und häufig Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen. Es wird inzwischen von ausdifferenzierten Regeln beherrscht. Der Vortrag soll einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen des Anfechtungsrechts insbesondere bei der Vorsatzanfechtung und der Schenkungsanfechtung anhand der Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs bieten. Dabei wurde auch ein Ausblick auf die jüngsten Reformbestrebungen geworfen.
22. Februar 2017
„Datenschutz im Insolvenzverfahren“
Prof. Rolf Rattunde, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter
Das gegenwärtige Datenschutzrecht nach dem Bundesdatenschutzgesetz und das Datenschutzrecht nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung sind auf das Insolvenzrecht nicht zugeschnitten und mit dem Insolvenzverfahren nicht abgestimmt. Hieraus ergeben sich für Insolvenzverwalter eine Reihe von Problemen.
Welche Rolle nimmt der Insolvenzverwalter im Datenschutzrecht ein?
Ergeben sich Organisationspflichten für sein Büro, für die von ihm bearbeiteten Verfahren?
Wem darf er welche, wem muss er und wem darf er keine Auskünfte geben?
Wie wirkt sich das (neue) Datenschutzrecht auf die Arbeit der Insolvenzgerichte aus (Akteneinsicht/Überwachungspflichten)?
Und wie haften die Beteiligten und wann begehen sie eine Ordnungswidrigkeit?
Diese Probleme sind hier weitgehend neu und ungelöst und das zukünftige Recht aufgrund der EU-Verordnung ist noch unbekannt. Auch wenn aktuell keine endgültige Lösungen angeboten werden können, unterbreitet der Referent Vorschläge hierzu.
25. Januar 2017
„Konzerninsolvenzrecht in der richterlichen Praxis unter Berücksichtigung der neuen EUInsVO 2017“
Dr. Peter Laroche, Richter am Amtsgericht Köln
Am 26.06.2017 tritt die reformierte Europäische Insolvenzrechtsverordnung (Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren) in Kraft. Diese enthält erstmals eine ganze Reihe an Regelungen zum Konzerninsolvenzrecht. Auch der nationale Gesetzgeber hat sich der Materie angenommen und bereits seit längerem einen Regierungsentwurf (BT-Drucks. 18/407 vom 30.01.2014) zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen vorgelegt, der in einigen Teilen ähnliche Rechtsinstitute enthält.
Nicht zuletzt diese Regelungsentwürfe haben die Diskussion um eine effiziente und sachgerechte Behandlung von Konzerninsolvenzen auch im Zusammenspiel zwischen Verwaltern und Gerichten neu belebt. In seinem Vortrag geht Hr. Dr. Laroche auf wesentliche Grundzüge der EuInsVO 2017 und die dort zur Verfügung gestellten Instrumentarien zur Bewältigung von Konzerninsolvenzen (Lösung von Zuständigkeitskonflikten; synthetisches Sekundärverfahren; Informations- und Kooperationspflichten; Kooperationsverfahren) ein, wie er auch Vorschläge zum praktischen Umgang mit Konzerninsolvenzen im Verhältnis zwischen Schuldner, Berater, Insolvenzverwalter einerseits und Gericht andererseits diskutiert. Dabei wird auch auf Fragen der gerichtlichen Geschäftsverteilung (innergerichtliche Konzentration) und der richtigen Verwalterauswahl und –bestellung („Konzernverwalter“ vs. Verwaltervielfalt; Auswahl und Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters) eingegangen.
Der Referent Dr. Peter Laroche, Richter am Amtsgericht Köln:
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier, Antwerpen und Köln von 1993 bis 1998. Erstes juristisches Staatsexamen 1998 in Köln, zweites juristisches Staatsexamen 2001 ebenfalls in Köln. Promotion zum Dr. iur. im Jahre 2003 bei Prof. Dr. Hanns Prütting mit einem insolvenzrechtlichen Thema. Seit über 10 Jahren mit Unterbrechungen Tätigkeit als Insolvenzrichter, zunächst am Amtsgericht Wuppertal, seit 2010 am Amtsgericht Köln. 2012 Abordnung zur Erprobung an das Oberlandesgericht Köln in einem Zivilsenat. Seit 2013 erneuter Einsatz als Insolvenzrichter beim Amtsgericht Köln (Leiter der Insolvenzabteilung seit Ende 2015). Mehrjährige Vortrags- und Dozententätigkeit, schwerpunktmäßig zu insolvenzrechtlichen Themen. Autor zahlreicher Beiträge zum Insolvenzrecht (u.a. in: Vallender/Undritz, Praxis des Insolvenzrechts, und Brünkmans/Thole, Handbuch Insolvenzplan) und Mitherausgeber der ZInsO – Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht sowie Lehrbeauftragter der Universität zu Köln.