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Veranstaltungen Veranstaltungen 2013

Veranstaltungen 2013

27. November 2013
„Ausgewählte Rechtsprechung des BGH zum Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren“
Dr. Gerhard Papa, Richter am Bundesgerichtshof

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt die Rechtspraxis des Insolvenzverfahrens in einer Weise, wie sie nicht in allen Rechtsgebieten anzutreffen ist. Sowohl die Insolvenzgerichte als auch die Insolvenzverwalter haben daher ein dauerndes Augenmerk gerade auf die Rechtsprechung des 9. Zivilsenats, dessen Mitglied Herr Dr. Pape ist. Der Vortrag wird sich mit ausgewählten Aspekten des Regelinsolvenzverfahrens und Verbraucherinsolvenzverfahrens befassen.

30. Oktober 2013
„Auswahl des geeigneten Sanierungsinvestors“
Christopher Seagon, WELLENSIEK Rechtsanwälte

Eine Sanierung eines notleidenden Unternehmens wird oft nur auf dem Wege gelingen, dass neue Finanzmittel zur Stützung des Unternehmens gefunden werden. Anhand von zwei Praxisbeispielen stellte Herr Seagon dar,dass bei einer Sanierung in Insolvenzverfahren ein Insolvenzverwalter bei der Auswahl des „richtigen“ Investors in aller Regel den insolventen Geschäftsbetrieb zunächst durch eine Neufinanzierung (Massekredit etc.) und Beruhigung der Kunden- und Mitarbeiterfront stabilisieren muss (Verkaufsvorbereitung imEröffnungsverfahren) um dann strukturiert „den“ geeigneten Investor zu suchen. In einem dritten Schritt eines Wettbewerbsprozesses mit mehrere Bieter kann so eine Veräußerung an denjenigen Investor erfolgen, der einerseits über die notwendige finanzielle Solidität verfügt, um Kaufpreis und Invest zu schultern und andererseits qualitativ in der Lage ist, die operative Sanierung nach erfolgter Übernahme vom Insolvenzverwalter fortzuführen und abzuschließen.
Eine erfolgreiche Sanierung bedingt zwingend bestimmte, stets gleiche Maßnahmen bzw. Schritte des(vorläufigen) Insolvenzverwalters ab dem Zeitpunkt der Anordnung vorl. Sicherungsmassnahmen durch das Insolvenzgericht.

25. September 2013
„Brauchen wir in Deutschland ein vor-/außergerichtliches Sanierungsverfahren?“
Podiumsdiskussion
Burkhard Jung, hww Unternehmensberater GmbH
Michael Koch, Deutsche Bank AG
Dr. Sven Schelo, Linklaters LLP
Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, White & Case LLP
Moderation: Dr. Ursula Weidenfeld

Der Gesetzgeber hatte es sich zum Ziel gesetzt, in Deutschland eine bessere, auf die Fortführung von Unternehmen abzielende Sanierungskultur zu entwickeln. Darüber hinaus sollte das deutsche Sanierungsrecht international wettbewerbsfähig gemacht werden. Eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des ESUG ziehen wir eine Zwischenbilanz und uns fragen, wie die Praxis der neuen Regelungen und Instrumente aussieht.

– Erleichterter Zugang zur Eigenverwaltung
– Großer Einfluss der Gläubiger auf die Verwalterauswahl und das Verfahren
– Schutzschirmverfahren
– Debt to equity swap

5. September 2013
„Strafrechtliche Aspekte anläßlich des Insolvenzverfahrens“
Dr. Hans Richter, OStA

In guter Tradition der letzten Jahre wurde die Vortragsveranstaltung mit einer Bootsfahrt verknüpft und auch wie die letzten Jahre war diese Veranstaltung mit der Jahrestagung der Neuen Insolvenzverwaltervereinigung NIVD e.V. verbunden.

Oberstaatsanwalt Dr. Richter aus Stuttgart erörterte strafrechtliche Aspekte des Insolvenzverfahrens.

26. Juni 2013
„Die Schnittstelle zwischen Familienrecht und Insolvenzrecht“
Dr. Klaus-Dieter Busch, Richter am Amtsgericht a.D.

Ehescheidung und private Insolvenz sind allzu oft zwei Seiten einer einzigen Medaille. Wie sich Insolvenz- und Familienrecht beeinflussen, ist jedoch nicht hinreichend bekannt. Dabei leben Ehepartner auch schon vor Scheidung der Ehe in der latenten Angst, dass die Insolvenz eines Ehegatten auf den anderen durchschlagen könnte. Dr. Busch zeigte die dort verborgenen Haftungsgefahren auf. Die Durchsetzung rückständigen und laufenden Unterhalts, die Auswirkungen der Insolvenz auf Mietverhältnisse und die selbst genutzte Immobilie, auf Zugewinn- und Versorgungsausgleich waren ebenso Thema wie die Besonderheiten der Insolvenz in einer Gütergemeinschaft. Schließlich erläuterte Herr Dr. Busch auch noch auf das Zusammenspiel von Insolvenz und Erbrecht und die Besonderheiten im Verfahren der Restschuldbefreiung.

29. Mai 2013
„Die Rolle des Beraters des Krisenunternehmens unter Einfluss des ESUG“
Robert Buchalik, Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte

Mit dem ESUG hat die Insolvenzpraxis deutliche Veränderungen erfahren. Dies betrifft auch oder gerade die Rolle des Beraters. Schon im Vorfeld eines Insolvenzantrages werden die Weichen für eine erfolgreiche Verfahrensdurchführung gestellt. Darin liegt auch eine bisher nicht dagewesene Chance zur erfolgreichen Sanierung durch Insolvenz. Die Anforderungen an den Berater sind dadurch allerdings erheblich gestiegen. Der Vortrag schilderte Aufgaben, Möglichkeiten, aber auch Grenzen des Beraters bei der Vorbereitung und Durchführung.

24. April 2013
„Haftungsrisiken der Bank in Sanierungsfällen“
Dr. Susanne Berner, Dr. Berner Insolvenzverwaltung
Steffen Werner, Dr. Berner Insolvenzverwaltung

Im Umgang mit der Krise, Sanierung oder Insolvenz ihres Kunden begegnen Kreditinstitute Haftungsrisiken. Unterlassen sie es etwa, trotz Anzeichen der Krise Kredite zu kündigen oder gewähren sie Stundungen und Tilgungsaussetzungen, so besteht die Gefahr der späteren Anfechtung des Insolvenzverwalters. Fungiert die Bank als Zahlstelle, ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 23.04.2012, IX ZR 74/11) eine Haftung nach § 133 Abs. 1 InsO zu beachten. Darüber hinaus bestehen zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken. Beteiligt sich die Bank aktiv an der Sanierung ihres Kunden und gewährt Überbrückungs- oder Sanierungskredite oder Prolongation, kann diese Unterstützung – wie die nachträgliche Besicherung oder die Umschuldung von Krediten – ebenfalls Haftungstatbestände auslösen.

Welche Haftungsrisiken für Banken in der jeweiligen Sanierungsphase existieren, welche Anforderungen an Sanierungsgutachten gestellt werden und wie sich Kreditinstitute zur Vermeidung einer späteren Inanspruchnahme positionieren sollten, behandelten Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner und Rechtsanwalt Steffen Werner anhand von Beispielen aus der Praxis.

27. März 2013
„Immaterialgüterrechte und Lizenzen in der Insolvenz“
Dr. Viola Bensinger, OLSWANG Germany LLP

Immer häufiger findet der (vorläufige) Insolvenzverwalter (deutsche und ausländische) Patente, Urheberrechte (Software, Filme, Musik) oder Lizenzen vor, wenn er in das schuldnerische Unternehmen kommt. Die Frage, ob sich der Verwalter bei der Unternehmensfortführung auf Rechte an Software, technischen Entwicklungen oder auch künstlerisch-kreativen Leistungen stützen kann oder diese ggf. auch veräußern darf, muss häufig sehr zügig geklärt werden.

Immaterialgüterrechte können erlauben, als Lizenzgeber Lizenzeinnahmen zu generieren. Sie können aber auch unverzichtbare Voraussetzung für die eigene Wirtschaftstätigkeit sein. Allein für Lizenzverträge kennt das Immaterialgüterrecht unzählige Erscheinungsformen – vom einfachen Rechtekauf bis zu komplexen Kreuzlizenzen. Weit verbreitet sind auch Ketten von Haupt- und Sublizenzen. Die Schuldnerin kann hier an jeder Stelle in der Kette stehen. Auch als Sicherungsrecht spielen Immaterialgüterrechte eine immer wichtigere Rolle.

Das rechtliche Regime der Immaterialgüterrechte ist komplex und zudem nicht in allen Aspekten für Patente, Marken oder Urheberrechte einheitlich. Auch die insolvenzrechtliche Einordnung der Rechte einerseits und der Verträge andererseits ist vielfach unklar und umstritten.

Frau Dr. Bensinger erläuterte in ihrem praxisbezogenen Vortrag, was ein Verwalter über diese Immaterialgüterrechte und Lizenzverträge wissen sollte, um die Bedeutung im Rahmen seiner Aufgabenstellung zutreffend einzuschätzen, welche Pflichten er im Zusammenhang mit der Erhaltung der Rechte kennen sollte und wie er bei der Verwertung bestmögliche Ergebnisse erzielen kann. Des weiteren gab Frau Dr. Bensinger einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung in diesem Bereich und analysierte Bemühungen des Gesetzgebers, Lösungen für den Umgang mit Immaterialgüterrechten in der Insolvenz anzubieten.

27. Februar 2013
„Das Schutzschirmverfahren in der Praxis“
Prof. Dr. Heinz Vallender, Richter am Amtsgericht Köln

Die durch das ESUG am 1. März 2012 in Kraft getretenen Änderungen der Insolvenzordnung werden seit fast einem Jahr in der Praxis umgesetzt. Die ersten größeren Schwierigkeiten dürften inzwischen gemeistert sein. Durch eine Vielzahl von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren hat die Praxis Erfahrungen sammeln können, die zukünftig einen leichteren Umgang mit den neuen Vorschriften erlauben. Welche Hürden oder Schwierigkeiten weiterhin vorhanden sind und wie hierauf reagiert werden sollte, behandelte Prof. Vallender, der seit 18 Jahren Leiter der Insolvenzabteilung des AG Köln ist, in seinem Vortrag sowohl aus richterlicher als auch aus wissenschaftlicher Sicht.

30. Januar 2013
„Erste erfolgreiche Erfahrungen mit dem Schutzschirmverfahren gem. § 270 b InsO“
Burkhard Jung, hww CMS Unternehmensberatung
Andreas Ziegenhagen, Salans LLP

Die durch das ESUG am 1. März 2012 in Kraft getretenen Änderungen der Insolvenzordnung werden seit fast einem Jahr in der Praxis umgesetzt. Die ersten größeren Schwierigkeiten dürften inzwischen gemeistert sein. Durch eine Vielzahl von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren hat die Praxis Erfahrungen sammeln können, die zukünftig einen leichteren Umgang mit den neuen Vorschriften erlauben. Welche Hürden oder Schwierigkeiten weiterhin vorhanden sind und wie hierauf reagiert werden sollte, behandelte Prof. Vallender, der seit 18 Jahren Leiter der Insolvenzabteilung des AG Köln ist, in seinem Vortrag sowohl aus richterlicher als auch aus wissenschaftlicher Sicht.