Ziele des Vereins

Bei Insolvenzverfahren sind sehr unterschiedliche Gläubigergruppen und eine Reihe weiterer Beteiligter involviert. Neben Richtern und Rechtsanwälten sind Finanzämter, Sozialversicherungsträger, Kreditinstitute, Arbeitsämter, Steuerberater, Unternehmensberater und Lieferanten am Verfahren beteiligt.

Mit dem Berlin/Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht besteht seit 1998 ein Forum, das diese Gruppen einzeln und gemeinsam an einen Tisch bringt. Hier können Probleme bei der Abwicklung von Insolvenzverfahren mit den Beteiligten besprochen werden und einige Probleme lassen sich von vornherein durch Abstimmung innerhalb dieses Kreises lösen.

Durch die Verständigung zwischen den unterschiedlichen Interessensgruppen werden zum Beispiel praxisnahe Lösungen geschaffen, die Verzögerungen bei Insolvenzverfahren vermeiden helfen.

Bereits im Vorfeld der Einführung der Insolvenzordnung 1999, die an die Stelle der Konkursordnung trat , wurde der Verein gegründet und begleitet seither den Prozeß der Veränderungen, die sich durch die Gesetzesreform und der Umsetzung ergeben haben.

In Vortrags und Diskussionsveranstaltungen wird zum Thema Insolvenzrecht umfassend informiert.