28. November 2012
„Insolvenzgeldvorfinanzierung und ESUG“
(§§ 270a und 270b)
Paul Muschiol
Direktor, Leiter Insolvenzverwalterbetreuung HSBC Trinkaus Burkhardt AG, Düsseldorf
Die Insolvenzpraxis hat sich auf die Änderungen der Insolvenzordnung durch das ESUG eingestellt und versucht aktuell, mit den neuen bzw. geänderten Instrumentarien aktiv umzugehen. Einige Detailpunkte bereiten dabei zum Teil noch Schwierigkeiten. Die in diesem Zusammenhang evtl. bestehenden Probleme bei einer Vorfinanzierung des Insolvenzgelds im Eigenverwaltungs- bzw. Schutzschirmverfahren behandelte Herr Muschiol in seinem Vortrag.
31. Oktober 2012
„Ausgewählte Rechtsprechung des BGH zum REgel- und Verbraucherinsolvenzverfahren“
Dr. Gerhard Pape, Richter des IX. Zivilsenats des BGH
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt die Rechtspraxis des Insolvenzverfahrens in einer Weise, wie sie nicht in allen Rechtsgebieten anzutreffen ist. Sowohl die Insolvenzgerichte als auch die Insolvenzverwalter haben daher ein dauerndes Augenmerk gerade auf die Rechtsprechung des 9. Zivilsenats, dessen Mitglied Herr Dr. Pape ist.
Der Vortrag beschäftigte sich mit ausgewählten Aspekten des Regelinsolvenzverfahrens und Verbraucherinsolvenzverfahrens. Aktuelle Änderungen oder Entscheidungen wurden behandelt, so dass den Zuhörern ein Up-Date zu neuen Entscheidungen geboten wurde.
26. September 2012
„Das ESUG in der Praxis – Erste Erfahrungen“
Podiumsdiskussion
Dr. Michael Bormann, Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Andreas Dörhöfer und Dr. Thorsten Graeber
Moderation
Ursula Weidenfeld
Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) trat am 01.03.2012 in Kraft. Sowohl Insolvenzgerichte als auch Gläubiger, Schuldner, Sanierungsberater und Insolvenzverwalter haben ihre ersten Erfahrungen gesammelt.
Die Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG lud ein, die Praxistauglichkeit des ESUGzu erörtern.
Es diskutierten Dr. Michael Bormann, Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Andreas Dörhöfer und Dr. Thorsten Graeber unter der Moderation von Ursula Weidenfels über Fragen und kritische Thesen wie:
Nehmen die Gläubiger wie vom Gesetzgeber erhofft Einfluss auf den Verlauf des Insolvenzverfahrens?
Beeinträchtigt das ESUG die richterliche Unabhängigkeit?
Wird das ESUG in Deutschland tatsächlich eine neue Sanierungskultur schaffen?
Wird das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung populär?
Erhöht das ESUG die Sanierungsaussichten für Unternehmen oder führt es nur dazu, dass Gläubiger- oder Schuldner- bzw. Beraterinteressen realisiert werden und diese den Sanierungsprozess in ihrem Sinne steuern?
Ist das Schutzschirmverfahren (§270 b InsO) praxistauglich und erfüllt es die Erwartungen?
Zu den Personen:
Dr. Michael Bormann ist seit 1991 Steuerberater und seit 1992 Gründungspartner der Rechtsanwalts-, Wirtschaftsprüfer- und Steuerberater-Sozietät bdp Bormann, Demant & Partner mit Büros in Berlin, Hamburg, Rostock, Potsdam, Schwerin und Dresden.
Seit über 15 Jahren ist sein Schwerpunktgebiet die Sanierung und Restrukturierung, zusammen mit der im Unternehmensverbund bestehenden bdp Venturis Management Consultants GmbH, auch mit Übernahme operativer Verantwortung „hands on“ in den Unternehmen bis zur Übernahme von Organverantwortung.
Im März 2012 übernahm Dr. Bormann im Rahmen eines Sanierungsauftrages die Geschäftsführung eines Automobilzulieferers mit 1.200 Mitarbeitern, für das er den Insolvenzantrag nach ESUG vorbereitete und als Geschäftsführer auch in der vorläufigen Insolvenz aktiv den Sanierungsprozess leitend an Bord blieb und somit Praxisinformationen zum Thema aus erster Hand beisteuern kann.
Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Partner der White & Case LLP, ist im Wesentlichen auf dem Gebiet des Insolvenzrechts tätig. Er wird seit 1998 als Insolvenzverwalter bestellt; er erhält entsprechende Aufträge durch die Amtsgerichte Potsdam, Neuruppin, (Berlin-) Charlottenburg und Dortmund. Er zählt zu den meist beschäftigten Insolvenzverwaltern Deutschlands und ist Gründungsmitglied des Berlin-Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht e.V.
Im Rahmen seiner bisherigen Tätigkeit als Insolvenzverwalter hat Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger über 1.500 Gesellschaften als Verwalter durch die Insolvenz geführt, darunter zuletzt den Automobilzulieferer AKT und große Immobilienfonds. Ihm gelangen zahlreiche „übertragende Sanierungen“; er erstellte zahlreiche Insolvenzpläne zwecks Sanierung von Unternehmen.
Andreas Dörhöfer, Managing Director, leitet seit März 2012 die Risk Management Advisory Group, eine globale Problemkredit- und Restrukturierungseinheit innerhalb der Deutschen Bank AG. Er begann seine berufliche Laufbahn bei der Deutschen Bank im Jahr 1993 als Trainee und arbeitete intensiv am Aufbau der dezentralen Restrukturierungseinheiten mit. In den Jahren 2004 – 2008 leitete er den Sanierungsbereich Credit Consult der BayernLB bevor als CRO zur Hypo Group Alpe Adria nach Österreich wechselte. 2011 kehrte er in das Credit Risk Management der Deutschen Bank zurück. Andreas Dörhöfer verfügt über umfangreiche Erfahrungen in Restrukturierungen von Unternehmen, Finanzinstituten und Immobilien und wirkte zuletzt im engen Kreis bei der freiwilligen Umschuldung Griechenlands mit.
Dr. Thorsten Graeber ist seit 1995 Insolvenzrichter und Zivilrichter am Amtsgericht in Potsdam und Autor/ Mitautor verschiedener Bücher und Aufsätze, u.a. „Vergütung im Insolvenzverfahren“, Mitherausgeber der Zeitschrift InsbürO, Lehrbeauftragter für Insolvenzrecht an der Freien Universität Berlin, ehem. Vorstandsmitglied des BAKinso – Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e.V., Präsident des Deutschen Privatinsolvenztages und Vorsitzender des Berlin/Brandenburger Arbeitskreises für Insolvenzrecht e.V.
Ursula Weidenfeld ist ehemalige Berlin-Korrespondentin der Wirtschaftswoche, Ressortleiterin Wirtschaft und spätere stellvertretetende Chefredakteurin des Berliner Tagesspiegel, Mitglied des Gründungsteams der Financial Times Deutschland und dann Chefredakteurin der G+J-Zeitschrift impulse. 2007 wurde sie mit dem Ludwig-Erhard-Preis für Wirtschaftspublizistik ausgezeichnet, in dessen Jury sie im folgenden Jahr selbst berufen wurde.
Nach dem Vortrag erfreuenten sich die Teilnehmer an kommunikativen Beisammensein bei einem Imbiss, zu dem die Deutsche Bank einlud.
27. September 2012
„Too big to fail? Über die Abwicklung komplexer Insolvenzverfahren
Chapter 11 – Evolving to respond to the corporate and debt structures of today’s global businesses“
Vortragsveranstaltung gemeinsam mit der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung e.V.
Judge Arthur J. Gonzalez
Begrüßung
Professor Dr. Detlef Leenen
DAJV Vorstand Berlin
Moderation
Prof. Dr. Christoph G. Paulus, LLM (Berkeley)
Gemeinsam mit der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung e.V. war zu einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung mit Judge Arthur J. Gonzalez eingeladen, dem ehemaligen Chief Judge des U.S. Bankruptcy Court for the Southern District of New York. Die Veranstaltung wurde moderiert von Professor Dr. Christoph G. Paulus, LL.M. (Berkeley).
Thema: Too big to fail? Über die Abwicklung komplexer Insolvenzverfahren
Chapter 11 – Evolving to respond to the corporate and debt structures of today’s global businesses.
Case in point: The restructuring of Chrysler during the financial crisis. Challenging the federal judicial system from the Bankruptcy Court to the Supreme Court to swiftly and effectively address the issues presented. Did the Chrysler case create new bankruptcy law or simply apply existing precedents to a large complex case with unprecedented government involvement?
Judge Arthur J. Gonzalez is currently teaching full time as a Senior Fellow at New York University (NYU) School of Law. In 1995 he was appointed as Bankruptcy Judge of the United States Bankruptcy Court for the Southern District of New York and became the court’s Chief Judge in 2010. He retired from the bench effective February 29, 2012. During his time as a Bankruptcy Judge, he handled the Chrysler bankruptcy case and previously presided over the bankruptcy proceedings of Enron and also of WorldCom, which was at that point the largest U.S. bankruptcy case (since overtaken by the bankruptcy proceedings of Lehman Brothers in 2008).
Gonzalez was born in Brooklyn, New York in 1947. He received an undergraduate degree in accounting from Fordham University in 1969, and a master’s degree in education from Brooklyn College in 1974. He earned a J.D. from Fordham University School of Law in 1982, and an LL.M. in taxation from NYU Law in 1990. He began his legal career in the Office of the Chief Counsel of the Internal Revenue Service, earning the Chief Counsel’s Special Achievement Award for three consecutive years. After several years in private practice in New York, Gonzalez was appointed Assistant United States Trustee in the Southern District of New York in 1991 and United States Trustee for Region 2 (Second Circuit) in 1993, serving in that position until his appointment to the Southern District’s bankruptcy court in 1995. Prior to beginning his law career, Gonzalez was a teacher in the New York City school system for 13 years.
Professor Dr. Christoph G. Paulus, LL.M. (Berkeley) ist seit 2009 Direktor am Institut für Interdisziplinäre Restrukturierung (iir) e. V und seit 1994 Ordentlicher Professor für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht sowie Römisches Recht an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Von 2008 bis 2010 war er Dekan der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität. Von 1992 bis 1994 war er Außerordentlicher Professor für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht an der Universität Augsburg. Von 2001-2009 Berliner Vorstand der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung. Gastprofessuren: Brooklyn Law School, New York/USA; Università Commerciale Luigi „Bocconi“, Mailand/Italien; University of the Western Cape, Kapstadt/Südafrika; Izmir University of Economics, Türkei; Togji Univerity Shanghai, China; University of Sydney, Australien; Paris II – Pantheon Assas, Frankreich; Mitglied des externen Lehrkörpers des MBA-Programms der Universität St. Gallen/Schweiz. Internationale Beratungen: seit 2006 Berater der Deutschen Delegation während der UNCITRAL Sitzungen in Wien (u.a Entwicklung eines Konzerninsolvenzrechts); 2006 Berater der Weltbank in Washington, D. C.; 1998 Berater des Internationalen Währungsfonds in Washington, D. C.; seit 2005 für den IWF Überprüfung der Insolvenzgesetze mehrerer Transitionsländer; Ausbildung: 1991 Habilitation an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 1983-1984 LL.M.-Studium an der UC Berkeley/CA; 1981 Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 1978-1980 Referendarzeit im OLG-Bezirk München: 1973-1977 Studium der Rechte an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
6. September 2012
gemeinsame Vortragsveranstaltung
organisiert von der
„Neuen Insolvenzverwaltervereinigung Deutschland e.V.“
und des
„Berlin Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht e.V.“
Referent
Prof. Dr. Stefan Smid
Am Vorabend der 5. Jahrestagung der „Neuen Insolvenzverwalter Deutschland e. V.“ fand gemeinsam mit dem „Berlin/Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht e.V.“ eine Bootstour auf der Spree statt, die mit einem Vortrag von Herrn Prof. Dr. Stefan Smid von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel begann. Der Ausklang der Schiffsfahrt wurde im Anschluß zum Vortrag mit einem Berliner Büffet intensiv für Gespräche genutzt.
25. Juli 2012
„Das Erbbaurecht in der Insolvenz“
Prof. Dr. Ulrich Keller, Dipl.-Repfl. FH Für Verwaltung und Rechtspflege
Herr Prof. Keller ist Autor u.a. des Frege/Keller/Riedel: „Insolvenzrecht“ Handbuch der Rechtspraxis,
(in der Vorauflage noch Uhlenbruck/Delhaes) Universität Passau.
Zu den schwierigen Themen einer Insolvenz gehören Berührungspunkte zwischen Insolvenzrecht und Grundstücksrecht. Besonders heikel wird es, wenn Spezialprobleme auftauchen, die durch Rechtsprechung nur ansatzweise geklärt sind und bei welchen die gängigen Kommentare gerne schweigen. Im Aufeinandertreffen von Erbbaurecht und Insolvenz ist das so! Das Thema hat durchaus praktische Bedeutung, insbesondere wenn Kommunen im Wege des „Public-Private-Partnership“ Erbbaurechte für Unternehmen bestellt haben, die jetzt insolvent sind. Was passiert dann mit dem Einkaufszentrum oder gar dem Schwimmbad? Wer hat welche Ansprüche, der Insolvenzverwalter gegen den Grundstückseigentümer und umgekehrt? Weitere Unterpunkte waren:
- Wann gehört das Erbbaurecht zur Insolvenzmasse und wann unterliegt es als grundstücksgleiches Recht der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen?
- Beendigung des Erbbaurechts bei Insolvenz des Erbbauberechtigten.
- Einordnung und Geltendmachung von Erbbauzinsen in der Insolvenz des Erbbauberechtigten (Insolvenzforderung/Masseverbindlichkeit).
- Abgesonderte Befriedigung wegen des Erbbauzinses; wie kann man den Insolvenzverwalter unter Druck setzen?
- Geltendmachung des Heimfalls in der Insolvenz des
Erbbauberechtigten; Anfechtbarkeit der Heimfallvereinbarung.
Ansprüche des Erbbauberechtigten in der Insolvenz des Grundstückseigentümers.
27. Juni 2012
„Der Dept-Equity-Swap nach ESUG und InsO“
Prof. Dr. Holger Altmeppen, Universität Passau
Herr Prof. Dr. Holger Altmeppen, Universität Passau
ist Autor von u.a. Roth/Altmeppen, GmbHG, 7. Aufl., 2012
Der Vortrag von Herrn Prof. Altmeppen beschäftigte sich mit den neuen ESUG-Möglichkeiten des Insolvenzverfahrens, Gläubigerforderungen in Anteilsrechte umzuwandeln. Durch diese Ausweitung der Möglichkeiten eines Insolvenzplans stehen Regelungsinstrumente zur Verfügung, welche nach Meinung mancher Praktiker in der Vergangenheit gefehlt haben. Ob der Dept-Equity-Swap eine sinnvolle und praktikable Handlungsvariante darstellt und welche Folgerungen aus ihm erwartet werden können, erörterte Herr Prof. Dr. Altmeppen.
30. Mai 2012
„Die Anfechtung von Zahlungen, insbesondere solche aus Drittmitteln“
Prof. Dr. Godehard Kayser, Vorsitzender Richter am BGH
Professor Dr. Godehard Kayser ist Vorsitzender des insbesondere für das Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats des BGH. Er gehört dem Herausgeberbeirat der Zeitschrift ZIP an, ist Honorarprofessor an der Universität Münster und Mitautor u.a. des Heidelberger Kommentars zur Insolvenzordnung. Seine insolvenzrechtlichen Veröffentlichungen beziehen sich schwerpunktmäßig auf die Unternehmensinsolvenz und das Insolvenzanfechtungsrecht.
Das Insolvenzanfechtungsrecht hat sich einerseits zu einer wesentlichen Quelle der Massegenerierung in Insolvenzverfahren und andererseits zu einem filigran ausgearbeiteten Rechtsgebiet entwickelt. Die Problematik, in welchem Maße und unter welchen Bedingungen auch Zahlungen aus Drittmitteln im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens erfolgreich angefochten werden können, war Gegenstand des diesjährigen Vortrages von Herrn Prof. Kayser vor dem Berliner Arbeitskreis.
25. April 2012
„Die Einbeziehung der Anteilseigner der Schuldnerin in den Insolvenzplan – praktische Fragen und Antworten?“
Martin Horstkotte, RiAG Berlin-Charlottenburg
Torsten Martini, Insolvenzverwalter & FAInsR
LEONHARDT Berlin
Herr RiAG Martin Horstkotte ist als Richter am Amtsgericht Charlottenburg mit Insolvenz- und Handelsregistersachen befasst. Im Rahmen dieser Tätigkeit als auch insbesondere während seiner langjährigen Berufspraxis als Rechtsanwalt in einer international ausgerichteten Wirtschaftskanzlei hat sich Herr Horstkotte schwerpunktmäßig mit dem Gesellschaftsrecht befasst, so dass er in besonderer Weise die rechtstheoretischen als auch die praktischen Belange beider Rechtsmaterien in Verbindung bringen kann. Durch eine Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen als Vortragender und als Verfasser von Fachbeiträgen, zumeist aus der Schnittmenge von Insolvenz- und Gesellschaftsrecht, ist er als profunder Kenner dieser Materien ausgewiesen.
Herr Torsten Martini begleitete bereits seit dem Referendariat den Wechsel von der Konkurs- zur Insolvenzordnung und ist seit 2007 als Insolvenzverwalter tätig. Neben seiner Lehrtätigkeit im Insolvenz- und Sanierungrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und Dozent in der Fachanwaltsausbildung der Hagen Law School ist er ständiger Autor des juris-Praxisreports Insolvenzrecht, u.a. Autor im Smid/Rattunde, Insolvenzplan (3. Aufl. 2012).
Seit dem 1. März 2012 sieht das neue Insolvenzplanrecht vor, dass auch die an der Schuldnerin beteiligten Anteilseigner in einen Plan einbezogen werden können und im gestaltenden Teil des Plans verschiedene spezifisch gesellschaftsrechtliche Maßnahmen, wie beispielsweise Kapitalherabsetzungen und -erhöhungen oder die Übertragung von Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten vorgesehen werden können. Soll dies geschehen, steckt – wie so häufig – der Teufel im Detail und wirft eine Fülle von im Gesetzgebungsverfahren ungeklärt gebliebener Fragen auf.
Der diese spezifische Schnittmenge zwischen Insolvenz- und Gesellschaftsrecht beleuchtende Vortrag gab eine Einführung in die Materie anhand von praktisch relevantem Fallmaterial und gab hierauf für die Praxis verwertbare Antworten. Formulierungshilfen für musterartig verwendbare Pläne werden bereitgestellt.
Diese Veranstaltung richtete sich an alle Insolvenzpraktiker, also insbesondere Insolvenzverwalter und Planverfasser einerseits, aber insbesondere an die mit den Insolvenzplänen befassten Insolvenzrichter und Rechtspfleger, da diese im Rahmen des Verfahrens über die Planbestätigung gem. § 248 InsO die formelle und materielle Übereinstimmung der im Plan getroffenen Maßnahmen gesellschaftsrechtlicher Natur auf ihre Übereinstimmung mit den zwingenden insolvenz- wie gesellschaftsrechtlichen Regeln zu überprüfen haben; ein Prüfungsumfang, der über den bisherigen Prüfungsrahmen erheblich hinausgeht.
28. März 2012
„Nachlassinsolvenz mit Schwerpunkt Ansprüche aus dem Erbschafts- und Handelsrecht“
Dr. Klaus-Peter Busch, Nachlaß- und Insolvenzrichter am Amtsgericht Detmold
Herr Dr. Busch ist Co-Kommentator im InsO-Kommentar Graf-Schlicker sowie im LexisNexis-Kommentar zur InsO.
Mitautor im Handbuch Erbrecht und Autor des Handbuchs „Die Haftung des Erben“.
Herr Dr. Busch stellte basierend auf seinen Erfahrungen als Insolvenzrichter und Nachlassrichter die Besonderheiten des Nachlaßinsolvenzverfahrens dar.
Das Nachlassinsolvenzverfahren wird wohl fälschlicherweise häufig als ein uninteressantes Nebengebiet und als unnötig kompliziert angesehen. Auch in diesem Verfahren können jedoch Ansprüche, die aus den Besonderheiten des Erbrechts herrühren, die Masse beträchtlich mehren und das Verfahren sowohl für Insolvenzgläubiger als auch Insolvenzverwalter interessant machen.
29. Februar 2012
„Sanierung von Unternehmen: Was kann der Insolvenzrichter dazu beitragen?“
Prof. Dr. Hein Vallender
Herr Prof. Dr. Heinz Vallender ist WAufRiAG & Insolvenzrichter, Amstergericht Köln
Vorsitzender des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln e.V.
Mitherausgeber des Uhlenbruck, Kommentar zur InsO
u.v.m.
Die durch das ESUG am 1. März 2012 in Kraft tretenden Änderungen zielen auf eine Verbesserung des Sanierungsklimas auch in Insolvenzverfahren ab. Hierdurch entstehen neue Herausforderungen an die Verwalterschaft, die Berater der Gläubiger und Insolvenzschuldner aber auch an die Insolvenzgerichte. Dies wird auch einen veränderten Umgang der Insolvenzgerichte mit Eigen- und Fremdanträge und eine stärkere Einbeziehung der Beteiligten in wichtige Verfahrensentscheidungen zur Folge haben. Inwieweit die ESUG-Änderungen Auswirkungen auf diese Gerichtspraxis haben werden oder haben können und wie die Insolvenzgerichte eine Sanierung insolventer Unternehmen unterstützen können, behandelte Herr Prof. Dr. Vallender aus seiner Sicht als Praktiker aber auch als wissenschaftlicher Begleiter des Insolvenzrechts.
25. Januar 2012
„Die Beratung in der Krise des Mandanten – Haftung, Strafbarkeit, Vergütungsanfechtung“
Dr. Jürgen Spliedt, Rechtsanwalt Feser Spliedt von Stein-Lausnitz
Gerade in Unternehmensinsolvenzverfahren können Indizien für eine Insolvenzverschleppung festgestellt werden und zwar auch dann, wenn sich die Geschäftsführung einer solchen Verschleppung nicht bewußt gewesen sein mag. Neben möglichen Ansprüchen gegen die Handlungsverantwortlichen sollten durch den Insolvenzverwalter auch Ansprüche gegen die Berater des Unternehmes geprüft werden. Welche Anhaltspunkte und welche Anspruchsgrundlagen aus dem Blickwinkel der Praxis zu berücksichtigen sind, erläuterte Insolvenzverwalter Dr. Spliedt in seinem Vortrag.