Der Verein ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.
Beitritt
Mitglieder des Arbeitskreises können werden: natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, Behörden, Vereine und sonstige Vereinigungen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 250,- € im Jahr des Beitritts und 150,- € in den folgenden Jahren.
Satzung
In der Satzung sind der Vereinszweck, die Geschäftsordnung und alle Regelungen, die das Vereinsrecht vorschreibt, festgelegt.