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Reform des Überschuldungsbegriffs?

am Dienstag, den 25. Februar 2020, 18:00 Uhr im Ellington Hotel Berlin, Nürnberger Straße 50-55, 10789 Berlin

Impulsvortrag: Prof. Dr. Lars Klöhn, LL.M. (Harvard), Humboldt- Universität zu Berlin

Anschlussdiskussion: Peter Wiegand (Wirtschaftsprüfer/Berater KPMG), Mathias Hartig (Berliner Sparkasse) Prof. Dr. Torsten Martini (Rechtsanwalt/Leonhardt Rattunde)

Moderation: Andreas Ziegenhagen (Rechtsanwalt/Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dentons)

Herr Prof. Dr. Klöhn ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht der Humboldt Universität zu Berlin und kommentiert im Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung die Insolvenzantragspflicht bei juristischen Personen gem. § 15a InsO. Er hat zudem im Januar in der Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz („ZRI“) einen Aufsatz zu der Fragestellung „Sollte der deutsche Gesetzgeber die Überschuldungsregelung abschaffen“ veröffentlicht.

Im Anschluss an den Impulsvortrag von Prof. Dr. Klöhn wollen wir diese Fragestellung aus Sicht der Sanierungsberatung, der Banken und der Insolvenzverwaltung sowie mit dem Auditorium diskutieren. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass das Bundejustizministerium im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen angekündigt hat sich zugleich mit einer potentielle Reform des Überschuldungstatbestandes zu beschäftigen.