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Veranstaltungen Veranstaltungen 2019

Veranstaltungen 2019

28. November 2019
„Aktuelle Rechtsprechung des BGH in Insolvenzsachen“
Prof. Dr. Pape, Richter am Bundesgerichtshof

Prof. Dr. Gerhard Pape, Mitglied des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs trug zu den aktuelle Entscheidungen zum Insolvenzrecht vor.

15. November 2019
„Tagung des BS Inso, Bundesvereinigung der Sachbearbeiter in Insolvenzsachen e.V.“
Informationsveranstaltung

30. Oktober 2019
„Enthaftung der Masse oder Haftungsfalle für den Verwalter? Aktuelle Rechtsprobleme rund um die Freigabe“
Dr. Peter Laroche, Richter am Amtsgericht Köln

Obgleich gesetzlich nur in Ansätzen geregelt, gehört die Freigabe doch zu den selbstverständlichen und meistgebrauchten Instrumenten des Insolvenzrechts. Vor diesem Hintergrund erstaunt es, dass die Freigabe nur selten Thema von Fortbildungen oder Symposien ist. Beschäftigt man sich etwas näher mit „der Freigabe“, so stellt man nicht nur schnell fest, dass sich hinter dem Begriff die verschiedensten Rechtsinstitute mit teils unterschiedlichen Rechtsfolgen verbergen, sondern auch dass ein falscher Umgang mit der Freigabe sich schnell als haftungsträchtig erweisen kann. Die fachgerechte Nutzung des zweifellos wichtigen Werkzeugs der Freigabe verlangt deshalb neben einem guten wirtschaftlichen Verständnis eine sichere Rechtskenntnis. Mit seinem Vortrag, der gleichzeitig die Gelegenheit zur gemeinsamen Diskussion und zum Erfahrungsaustausch bietet, versucht Herr Dr. Laroche ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen. Dabei wird die Freigabe der selbständigen Tätigkeit gemäß § 35 Abs. 2 InsO ebenso angesprochen werden wie die sog. echte Freigabe, die unechte Freigabe oder die Ablehnung der Aufnahme eines Rechtsstreits nach § 85 Abs. 2 InsO.

25. September 2019
„Auf der Hochebene des Anfechtungsrechts“
Prof. Dr. Michael Huber, Präsident des Landgerichts Passau a.D.

Eine kurze Bestandsaufname zur Rechtsprechung von BAG und BGH nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung… und zu den Konsequenzen für die Praxis der Insolvenzanfechtung.

13. September 2019
„NIVD Jahrestagung“

28. August 2019
„Änderungsbedarf bei InsO und dem Berufsrecht nach der Einigung über die Europäische Richtlinie“
Prof. Dr. Godehard Kayser, Vorsitzender Richter des Bundesgerichtshofs

Der Referent behandelte anhand des aktuellen Standes der Umsetzung der Europäischen Richtlinie die zu erwartenden Auswirkungen auf die Insolvenzordnung behandeln und zog Folgerungen für das noch zu regelnde Berufsrecht der Insolvenzverwalter.

31. Juli 2019
„Forderungsfeststellung im Insolvenzverfahren – Anforderungen, Verfahren, Wirkungen“
Dr. Heinrich Schoppmeier, Richter am Bundesgerichtshof

Die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren wirft viele Fragen auf. Der Bundesgerichtshof hat in letzter Zeit vermehrt zu Fragen der Forderungsanmeldung Stellung genommen, zuletzt etwa zu Voraussetzungen und Wirkungen einer Rücknahme der Forderungsanmeldung (Urteil vom 11. April 2019 – IX ZR 79/18). Der Vortrag widmete sich den Fragen rund um die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren aus praktischer und rechtlicher Sicht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

29. Mai 2019
„Aktuelle Entwicklungen an der Schnittstelle zwischen Insolvenz- und Steuerrecht“
Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, FAInsR FAHandGesR FA StR
FOM Hochschule für Ökonomie und Management

Die nach wie vor fehlende gesetzliche Verzahnung von Insolvenz- und Steuerrecht führt zur massiven Rechtsanwendungsschwierigkeiten. Auch nach der gesetzlichen Regelung der steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen im Jahre 2018 sind noch zahlreiche Fragen offen. Der Referent, Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, der an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management Essen, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Steuerrecht lehrt und 15 Jahre als Insolvenzverwalter für die Insolvenzgerichte Essen und Dortmund tätig war, stellte systematisch die Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte aus den letzten 18 Monaten zum Verfahrens-, Einkommen- und Umsatzsteuerrecht in Krise und Insolvenz dar. Zudem gab er praxistaugliche Hinweise zur Bearbeitung von Steuersachverhalten in der Insolvenz.

24. April 2019
„Kommunikation im Insolvenzverfahren“
Prof. Dr. Volker Römermann, Rechtsanwalt

Was macht einen Insolvenzverwalter zu einem erfolgreichen Verwalter? Was ist das Rezept für gelungene Sanierungen? Ist es juristischer Scharfsinn, ist es die kunstvolle Liquidation? – Unser Referent Volker Römermann wagte die These, dass die professionelle Kommunikation den Schlüssel für eine zielorientierte Insolvenzverwaltung darstellt. Jeder Verwalter kommuniziert, die Einen bewusst, Andere unbewusst. Eine transparente, offene Kommunikation schafft Vertrauen und legt damit den Grundstein dafür, dass Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten auch in stürmischen Zeiten dem Unternehmen treu bleiben. Gerade die Umstände des Insolvenzverfahrens sind es aber auch, die eine Kommunikation erheblich erschweren. Wo ein Insolvenzverwalter hinkommt, wird ihm im Zweifel mit Misstrauen begegnet.

27. März 2019
„Die ESUG Evaluation aus insolvenzgerichtlicher Sicht“
Dr. Benjamin Webel, Richter am Amtsgericht Ulm

Im zweiten Halbjahr des Jahres 2017 wurde die ESUG Evaluation durch eine Gutachtergruppe für das BMJV durchgeführt um die tiefgreifenden Änderungen, die das ESUG für die Sanierungskultur mit sich gebracht hat zu bewerten.
Durch neu eingeführte Regelungen würde die Eigenverwaltung gestärkt werden und Insolvenzpläne häufiger werden. Die Praxiserfahrungen der ersten Jahre haben gezeigt, dass die Veränderungen von der Praxis angenommen werden und bspw. die Eigenverwaltung nunmehr als Sanierungsinstrument eine nicht unerhebliche Rolle spielt.
Inzwischen liegen die ersten Ergebnisse der ESUG Evaluation vor. Und diese sind teilweise zielführend bisweilen aber auch widersprüchlich. Spannend wird sein, welche Konsequenzen der Gesetzgeber daraus zieht und wie er die Anregung umsetzt oder auch nicht.
Der Vortrag zeigte die neuralgischen Punkte und mögliche gesetzgeberische Perspektiven auf. Gleichzeitig erfolgte aber auch eine kritische Auseinandersetzungen mit den Empfehlungen der Kommission.

27. Februar 2019
„Haftung von Gesellschaftern – bekannte und unterschätzte Ansprüche und Risiken“
Philipp Casse, Rechtsanwalt

Im Rahmen von Zahlungsschwierigkeiten oder Krisen und Insolvenzen von Gesellschaften können die Gesellschafter in den Fokus der Beteiligten geraten. Das wird oft, auch von Insolvenzverwaltern und Gläubigern, unterschätzt. Es gibt Ansprüche, die nicht ohne Weiteres erkennbar sind und in der Praxis zu erheblichen Forderungen führen können. Das gilt insbesondere, wenn außer der reinen Gesellschafterstellung Verbindungen zwischen den Beteiligten bestanden bzw. der Gesellschafter persönliche Verpflichtungen eingegangen ist, die ihm ggf. nicht (mehr) bewusst sind. Auch wer nicht mehr Gesellschafter ist, kann betroffen bleiben und sein. Ebenso kann ein neuer Gesellschafter für die vor seinem Eintreten eingetretenen Umstände involviert sein.

Die Inanspruchnahme kann weit über das eigentliche Haftungskapital hinausgehen und beschränkt sich nicht nur auf mehr oder weniger offensichtliche Ansprüche. Insbesondere das Anfechtungsrecht gibt Möglichkeiten, auf den Gesellschafter zurückzugreifen.

Der Vortrag gab einen Überblick über die verschiedenen Ansprüche, die insbesondere im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft weitreichende Folgen haben können.

Rechtsanwalt Philipp Casse, Fachanwalt für Insolvenzrecht, wird als Sachverständiger und Insolvenzverwalter von mehreren Insolvenzgerichten bestellt. Er berät und vertritt Unternehmen im Rahmen von Sanierungen und gesellschaftsrechtlichen Themen. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Geltendmachung und Abwehr von insolvenzspezifischen und gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen.

30. Januar 2019
„Stellenwert und Wahrung der Unabhängigkeit des Verwalters/Restrukturierers heute und in Zukunft“
Frank Frind, Richter am Amtsgericht Hamburg

Der Vortrag befasst sich mit den Eckpunkten der Rechtsprechung zur Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters. Vor dem Hintergrund des sich wandelnden Berufsfeldes für den Insolvenzverwalter, nicht zuletzt belegt durch die „ESUG-Evaluation“, aber auch sich abzeichnend durch die kommende Umsetzung des „präventiven europäischen Restrukturierungsrahmens“, untersucht der Referent, welche künftigen Anforderungen und insolvenzgerichtlichen Nachfragen zur Wahrung und Sicherstellung der Unabhängigkeit des „Verwalters in Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren“ künftig notwendig sind.

Herr RiAG Frank Frind (Insolvenzgericht Hamburg) hat über 20 Jahren richterliche Erfahrung im Insolvenzrecht und publiziert fortlaufend zu dessen Problemen. Er ist Mitglied des Vorstandes des „Bundesarbeitskreises der Insolvenzgerichte e.V.“, Beirat des „Norddeutschen Insolvenzforums e.V.“ und des BS Inso e.V. und war mehrfach Sachverständiger des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags. Er ist Herausgeber und Mitverfasser von Lehrbüchern zum Insolvenzrecht und Mitherausgeber der „ZInsO“. In seinen Fortbildungsvorträgen beschäftigt er sich mit allen Facetten des Insolvenzrechts, insbesondere mit der Rezeption aktueller praktischer insolvenzrechtlicher Fragen.