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Veranstaltungen Veranstaltungen 2024

Kundenorientierte Unternehmens-fortführung – Wie Insolvenzverwalter handeln müssen

Am 13. November 2024 fand folgende Veranstaltung statt:

„Kundenorientierte Unternehmensfortführung – Wie Insolvenzverwalter handeln müssen“
Dr. Benjamin Böhme

Trotz aller Reformen: Die Unternehmensfortführung durch einen Insolvenzverwalter bleibt Königsdisziplin. Von heute auf morgen soll er ein heruntergewirtschaftetes Unternehmen zumindest eine Zeit lang leiten. Nur was sind Ziel und Maßstab seines Handelns? Der Vortrag stellt vier außergewöhnliche Handlungsgrundsätze zur Diskussion, die den Kunden des insolventen Unternehmens wieder zum König machen.

Dr. Benjamin Böhme leitet die Rechtsabteilung eines Konzernunternehmens in der deutschen Automobilindustrie. Zuvor war er als Rechtsanwalt in einer auf Insolvenz- und Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei tätig. Bereits im Rahmen seiner Promotion an der Universität Leipzig bei Prof. Dr. Christian Berger beschäftigte er sich mit Anforderungen an das unternehmerische Handeln eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

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Veranstaltungen Veranstaltungen 2024

Rechtsprobleme von Folgeinsolvenzen aus gerichtlicher Sicht

Am 18. September 2024 fand folgende Veranstaltung statt:

„Rechtsprobleme von Folgeinsolvenzen aus gerichtlicher Sicht“
RiAG Frank Frind
 


RiAG Frank Find geht in Anbetracht zunehmend anzutreffender Folgeinsolvenzen der Kernfrage nach, ob die Folgeinsolvenz einen Betriebsunfall darstellt oder gleichsam den Offenbarungseid der insolvenzordnungsrechtlichen Sanierung manifestiert. Er beschäftigt sich mit der Frage, was unter Folgeinsolvenzen zu verstehen ist, welche Ursachen sie haben und beleuchtet neuralgische Punkte wie die Verwalterauswahl, die Frage der Eigenverwaltungseignung, Anfechtungsthemen und die bekannte Frage der (erneuten) Insolvenzvorfinanzierung.
 

Den Referenten vorzustellen, hieße Eulen nach Athen zu tragen: RiAG Frank Frind hat nahezu 30 Jahre gerichtliche Erfahrung im Insolvenzrecht und publiziert fortlaufend zu dessen Problemen. Er ist Mitglied des Vorstandes des „Bundesarbeitskreises der Insolvenzgerichte e. V.“, Beiratsmitglied des „Norddeutschen Insolvenzforums e. V.“ sowie Herausgeber und Mitverfasser von verschiedenen Lehrbüchern zum Insolvenzrecht, ist Mitherausgeber der „ZInsO“ und war Sachverständiger des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags. In seinen Fortbildungsvorträgen beschäftigt er sich mit allen Facetten des Insolvenzrechts, insbesondere mit der Rezeption aktueller praktischer insolvenzrechtlicher Fragen.
 

Im Anschluss laden wir zudem bei einer kleinen Erfrischung zum weiteren Austausch ein.

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Veranstaltungen Veranstaltungen 2024

Aktuelles zum Anfechtungsrecht

Am 29. Mai 2024 fand die Veranstaltung

„Aktuelles zum Anfechtungsrecht“

Referent: VRiBGH Heinrich Schoppmeyer

statt.

Wenige Teilbereiche des Insolvenzrechts sind ein solcher Dauerbrenner wie das Insolvenzanfechtungsrecht. Gleichzeitig von erheblicher rechtlicher und wirtschaftlicher Bedeutung ist das Anfechtungsrecht stark von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geprägt und von nicht alltäglicher Komplexität für den Rechtsanwender.

Zu den Leitlinien und den jüngsten Entwicklungen berichtet am 29. Mai 2024 vor dem Berlin/Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht e.V. der Vorsitzende des 9. Zivilsenats, Herr Richter am Bundesgerichtshof Heinrich Schoppmeyer, aus erster Hand. Er wird Licht ins Dunkel dieser komplexen Materie bringen.

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„Sparking StaRUG“ – Einblicke in die kontroverse Übernahme der Spark Networks SE durch ein Berliner Restrukturierungs-verfahren

Am 12. März 2024 fand die Veranstaltung

„Sparking StaRUG“ – Einblicke in die kontroverse Übernahme der Spark Networks SE durch ein Berliner Restrukturierungs-verfahren

Referent: Dr. Nicholas R. Palenker, Rechtsanwalt bei Noerr

statt.

Das Restrukturierungsverfahren der Spark Networks SE markiert das erste öffentlich geführte StaRUG-Verfahren, in dem ein Gläubiger die alleinige Gesellschafterstellung übernommen hat und das in den USA nach Chapter 15 des Bankruptcy Code anerkannt wurde. Der Restrukturierungsplan regelte u.a. ein kompensationsloses Ausscheiden der Altaktionäre und wurde nach gruppenübergreifender Mehrheitsentscheidung („Cross-Class Cramdown“) vom AG Charlottenburg bestätigt – unter vehementem, letztlich aber erfolglosem Widerstand der Altaktionäre. Das Handelsblatt und andere Wirtschaftsmedien berichteten über das „Ringen um die Datingportale von Spark“. Die streitig geführte Restrukturierungssache bietet wünschenswert viele Antworten auf diverse Fragen des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens. Es dürfte den „Restrukturierungsstandort Berlin“ (sic!) stärken. So ordnet es unser Referent Dr. Nicholas Palenker ein, der Teil des Noerr-Teams ist, das den US-Investor MGG beim Wechsel von der Gläubiger- in die Aktionärsstellung beraten hat. Er wird spannende Einblicke in den Verfahrensverlauf gewähren und die wesentlichen Erkenntnisse aus der Beraterperspektive mit uns teilen. Hat das StaRUG seine erste öffentliche Loan-to-own-Transaktion gesehen? Ermöglicht das StaRUG Übernahmen zum „Schnäppchenpreis“ (so die WirtschaftsWoche vom 9. Januar 2024) oder war doch alles anders? Sie erfahren es am 12. März 2024.