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Bei Insolvenzverfahren sind sehr unterschiedliche Gläubigergruppen und eine Reihe weiterer Beteiligter involviert. Neben Richtern und Rechtsanwälten sind Finanzämter, Sozialversicherungsträger, Kreditinstitute, Arbeitsämter, Steuerberater, Unternehmensberater und Lieferanten am Verfahren beteiligt. Mit dem Berlin/Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht besteht seit 1998 ein Forum, das diese Gruppen einzeln und gemeinsam an einen Tisch bringt. Hier können Probleme bei der Abwicklung von Insolvenzverfahren mit den Beteiligten besprochen werden und einige Probleme lassen sich von vornherein durch Abstimmung innerhalb dieses Kreises lösen. Durch die Verständigung zwischen den unterschielichen Interessensgruppen werden zum Beispiel praxisnahe Lösungen geschaffen, die Verzögerungen bei Insolvenzverfahren vermeiden helfen. |
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Bereits im Vorfeld der Einführung der Insolvenzordnung 1999, die an die Stelle der Konkursordnung trat , wurde der Verein gegründet und begleitet seither den Prozeß der Veränderungen, die sich durch die Gesetzesreform und der Umsetzung ergeben haben. In Vortrags und
Diskussionsveranstaltungen wird zum Thema Insolvenzrecht
umfassend informiert. Die Ergebnisse dieser Arbeit sind zu einem großen Teil im Archiv dieses Informationsangebots zu finden. Eine ausführliche konzeptionelle Darstellung der Ziele kann dem Interview mit dem Vorsitzenden des Vorstandes Herrn RAG Thorsten Graeber entnommen werden. | |