Weitere Gründungsmitglieder:
Dr. Wolfgang Schröder, Dr.
Bernd Bendref, Dr. Lutz Mackebrandt, Dr. Christoph
Schulte-Kaubrügger, Burkhard Jung, Udo Feser, Michael
Thierhoff
Der Verein ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.
Beitritt:
Mitglieder des Arbeitskreises können werden: natürliche und
juristische Personen, Personengesellschaften, Behörden, Vereine
und sonstige Vereinigungen. Über den schriftlichen
Aufnahmeantrag entscheidet
der Vorstand. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 255,65
EURO im Jahr des Beitritts und 153,39 EURO in den folgenden
Jahren.
Satzung
In der Satzung sind der Vereinszweck, die
Geschäftsordnung und alle Regelungen, die das Vereinsrecht
vorschreibt, festgelegt.