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Mit der Insolvenzordnung wurden gerade bei natürlichen Personen die Hoffnung geweckt, über ein gerichtliches Verfahren von übermäßig belastenden Schulden befreit zu werden. Ein Großteil der verschuldeten Haushalte wird aufgrund der Schuldenlast und der teilweise nur geringen Einkünfte voraussichtlich nicht in der Lage sein, den Schuldenberg abzutragen. Diesen Schuldnern wollte die InsO helfen und ihnen eine Restschuldbefreiung ermöglichen.
In der Praxis zeigt sich jedoch, daß das Verfahren nach der InsO erhebliche Hürden aufweist. So ist es oft nur schwer zu entscheiden, ob ein bestimmter Schuldner in den Bereich des Verbraucherinsolvenzverfahrens gehört oder ob er den Regelungen des Regelinsolvenzverfahrens unterfällt. Die Unterscheidung kann für den Schuldner eine erhebliche Rolle spielen, da hiervon die Dauer des Weges bis zur Restschuldbefreiung und die dabei zu begleichenden Kosten abhängt. Diese Kosten sind aber auch regelmäßig die Hürde, die der Schuldner zu bewältigen hat, will er das Verfahren tatsächlich betreiben. In Berlin hat sich gezeigt, daß die Insolvenzgerichte dem Schuldner Prozeßkostenhilfe regelmäßig nicht gewähren, in Brandenburg ist das Bild je nach Gericht unterschiedlich.
Diese und weitere Probleme wurden von der Bund-Länder-Ministerkonferenz untersucht und eine Gesetzesentwurf vorgelegt, welcher zur Zeit diskutiert wurde. Welche Regelungen und Änderungen geplant sind und welche Überlegungen diesen Änderungen zugrunde liegen, sind für die Betroffenen, die Schuldner, die Schuldnerberater und Rechtsanwälte und auch die Insolvenzgerichte in Zukunft von großer Wichtigkeit. Auch die Stellung der Gläubiger kann von diesen Regelungen zukünftig betroffen sein.
Frau Graf-Schlicker war von Anfang an mit der Umsetzung der Insolvenzordnung und auch den Beratungen zur wohl demnächst folgenden Änderung befasst. Sie wird aus erster Hand von den Änderungen berichten und auch für Nachfragen zur Verfügung stehen.
Wir sind der Ansicht, daß dieses Thema und die Erklärungen, die die Referentin liefern kann, für alle am Insolvenzverfahren beteiligten Personen von großem Interesse ist.
Leider stehen für diese Veranstaltung nicht die Räume der IHK Berlin zu Verfügung. Wir bitten daher um Beachtung, daß diese Veranstaltung in den Räumen der Technischen Universität Berlin stattfindet.
Im Anschluß an die Veranstaltung werden sicherlich noch weitere interessante Gespräche im Concept Hotel, Grolmannstraße 41-43, 10623 Berlin möglich sein.
Die Veranstaltung ist wie immer kostenfrei. Gäste sind herzlich willkommen.