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"Steuerliche Aspekte und Gestaltungsinstrumente im Rahmen von gerichtlichen und außergerichtlichen Sanierungen" Ludwig-Erhard-Haus, IHK-Berlin |
Rechtsanwalt Detlef Olufs, Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Stephan Busch, Rechtsanwalt Andreas Ziegenhagen sowie Steuerberater Michael Helm, Partner bzw. Mitarbeiter der Sozietät Haarmann, Hemmelrath & Partner in Berlin, referierten zum Thema.
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Mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung zum 01. Januar 1999 wurde mit dem Insolvenzplanverfahren eine zusätzliche Möglichkeit zur Sanierung des Unternehmensträgers in gerichtlichen Insolvenzverfahren geschaffen. Schon vorher hat der Gesetzgeber die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für außergerichtliche und gerichtliche Sanierungen durch Wegfall des Sanierungsprivilegs gemäß § 3 Nr. 66 EStG und Beschränkung der Verlustnutzung verschlechtert.
Die Referenten erörterten neben den Auswirkungen des zum 01. Januar 1999 in Kraft getretenen Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 insbesondere die steuerrechtlichen Auswirkungen von Finanzierungsmaßnahmen der Gesellschafter in der Krise des Unternehmens sowie den neuen Erlaß des Bundesfinanzministeriums vom 16. April 1999 zur Anwendung von § 8 Abs. 4 Körperschaftsteuergesetz und § 12 Abs. 3 S. 2 Umwandlungsteuergesetz. In diesem Zusammenhang wurden die unterschiedlichen Möglichkeiten der Nutzung des körperschaftsteuerlichen Verlustabzugs im Rahmen von außergerichtlichen Sanierungen, Insolvenzplanverfahren sowie Sanierungen durch Fortführungsgesellschaften (übertragende Sanierung) aufgezeigt.
Im Anschluß an den Vortrag standen die Referenten zur Erörterung praxisrelevanter Fragen zu den steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von Sanierungen zur Verfügung.
Die Vortragsfolien wurden von den Referenten freundlicherweise
für diese Seite zur Verfügung gestellt.
Im Zusammenhang mit der Veranstaltung wurde von den Referenten in der
"DZwir" ein Beitrag veröffentlicht.