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Vortragsveranstaltung "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers" Referent: Prof. Dr. Dr. h. c. Marcus Lutter Ort: Audimax der Humboldt-Universität zu Berlin |
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Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Marcus Lutter Prof. Lutter gab einen Überblick zu den bestehenden Haftungsrisiken. Er zeigte Tendenzen auf, die sich aus der neueren Gesetzgebung und Rechtsprechung entwickeln.
Die Haftungsgefahren für den Geschäftsführer haben in den letzten Jahren zugenommen. Mit dem KonTraG hat der Gesetzgeber den Vorstand der Aktiengesellschaft verpflichtet, eine Unternehmensplanung zu erstellen und Maßnahmen zu treffen, um bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Obwohl diese Vorschriften nur in das AktG aufgenommen wurden, werden sie nach verbreiteter Ansicht auf den Pflichtenkreis des GmbH-Geschäftsführers ausstrahlen. Besonders intensiv diskutiert werden in letzter Zeit auch die durch die InsO modifizierten Insolvenzantragspflichten. § 19 InsO definiert die Überschuldung abweichend vondem sogenannten zweistufigen Überschuldungsbegriff der bisher herrschenden Meinung. Die Aufnahme kapitalersetzender Darlehen in die nachrangigen Insolvenzforderungen des § 39 InsO trägt ein übriges zur Verunsicherung bei und führt namentlich zu der Frage, ob derartige Verbindlichkeiten im Überschuldungsstatus passiviert werden müssen, solange kein Forderungsverzicht ausgesprochen wird. Zu diesem Thema hat sich der Referent kürzlich in ZIP 1999, 641 ff. geäußert.
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Aber nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch die Rechtsprechung haben die Haftungssituation verändert. Dem sogenannten Neugläubiger wird bei Insolvenzverschleppung nicht mehr nur der Quotenschaden, sondern in Höhe des negativen Interesses voller Schadensersatz zugebilligt, dessen Durchsetzung allerdings in der Praxis auf Schwierigkeiten stößt, nachdem der BGH die Klagebefugnis des Insolvenzverwalters auf den Quotenschaden der Altgläubiger beschränkt hat. Im Anschluß an seinen Vortrag stand Herr Prof. Lutter zur Diskussion zur Verfügung |