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Vortragsveranstaltung "Neues zum Eigenkapitalersatz" Referent: Professor Dr. Peter Hommelhoff Ort: Industrie- und Handelskammer zu Berlin |
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Die fachkundige Einführung in das Thema Kapitalersatz gab Rechtsanwalt Dr. Gerrit Heublein, der auch später die Moderation des Diskussionsteils übernahm. Vom Erfordernis eines Mindeststammkapitals in Höhe von 25.000,00 Euro abgesehen, sind die Gesellschafter einer GmbH in ihrer Entscheidung darüber frei, wie sie ihr Unternehmen finanzieren. In Ausübung dieser Finanzierungsfreiheit sehen sie in der Praxis häufig davon ab, ihrer GmbH über eine Erhöhung des Stammkapitals formelles Eigenkapital zuzuführen. |
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Über die neuesten Entwicklungen auf diesem Gebiet referierte ein ausgewiesener Fachmann des Kapitalersatzrechts, Professor Dr. Peter Hommelhoff, Universität Heidelberg. Sein Vortrag widmete sich insbesondere mit den vom Gesetzgeber jüngst geschaffenen Haftungsprivilegien für Kleingesellschafter (§ 32 a Abs. 3 Satz 2 GmbHG) und Sanierungsdarlehen (§ 32 a Abs. 3 Satz 3 GmbHG). Daneben erörterte er die Probleme, die sich im Falle der kapitalersetzenden Nutzungsüberlassung von mit Grundpfandrechten belasteten Gesellschaftergrundstücken beim Ausgleich der Interessen der Gläubiger der GmbH und derjenigen der Grundpfandrechtsgläubiger des Gesellschafters ergeben. Außerdem wurde die neuesten Rechtsprechung des BGH zu den sogenannten Finanzplankrediten erläutert.
Das Fachpublikum nahm im Anschluß an den Vortrag Gelegenheit wahr, die angesprochenen und andere Fragen des Kapitalersatzrechts zu vertiefen.
Herr Prof. Hommelhoff hat eine Zusammenfassung seines Vortrags zugesagt, die Sie in Kürze an dieser Stelle finden werden.