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Kolja von Bismarck

'Haftung des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Verwalters nach der Insolvenzordnung'

I. Entstehungsgeschichte

II. Überblick: Die Regelungen der §§ 60 - 62, 92 InsO

1. Haftung des Verwalters nach § 60 InsO

§ 60 Abs. 1 Satz 1 InsO: Haftung des Verwalters gegenüber allen Verfahrensbeteiligten bei schuldhaften Pflichtverletzungen

2. Haftung des Verwalters nach § 61 InsO

3. Verjährung der Ansprüche nach § 62 InsO

4. Geltendmachung der Schadensersatzansprüche

5. Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters §§ 21 Abs. 2 Ziff. 1, 60, 61 InsO

III. Abgrenzung Massehaftung von persönlicher Verwalterhaftung und Haftung aus §§ 60, 61 InsO

IV. Pflichtwidrigkeit und Verschulden bei der Haftung nach § 60 Abs. 1 InsO

1. Pflichtwidrigkeit

2. Verschulden

Verschulden setzt einen sorgfaltswidrigen Pflichtverstoß voraus, § 276 BGB

V. Unterscheidung Gesamt- und Einzelschaden

VI. Haftung nach § 61 InsO

VII. Pflicht zur Führung "aussichtsreicher" Prozesse

Verwalter ist zur Führung aussichtsreicher Prozesse verpflichtet (aus § 80 Abs. 1 InsO), aber:

VIII. Haftung bei Betriebsfortführung

IX. Haftung des vorläufigen Verwalters