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Am 1. Januar 2002 ist das "Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe" - kurz: Bauabzugssteuergesetz - in Kraft getreten. Es enthält wesentliche Änderungen des Einkommensteuergesetzes. Durch das Gesetz werden bestimmte Empfänger von Bauleistungen verpflichtet, 15 % der zu erbringenden Gegenleistung für die Rechnungen des Bauleistenden als Steuerabzug einzubehalten. Unter Bauleistungen fallen alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.
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Die Auswirkungen in der Insolvenz des Bauunternehmens und des Auftraggebers, ihre Konsequenzen im Rahmen der Forderungsanmeldung sowie besondere Anfechtungskonstellationen wurden auf dem Podium und mit dem Publikum heftig diskutiert. Die anwesenden Praktiker des Insolvenzrechts hatten große Zweifel über die sinnvolle Umsetzung des Gesetzes im Insolvenzfall. So lag am Ende der Schluss nahe, dass bei der Gesetzgebung, der Fall der Insolvenz nicht bedacht worden ist und es großen Bedarf an Nachbesserung gibt. |
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