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Am 7. und 8 Juni 2002 fand statt:
Insolvenztage 2002

 

Summary zur Podiumsdiskussion:
Der Insolvenzplan als Sanierungsmittel in der Praxis - Erfahrungen und Ausblick

Referenten:

Verlauf der Podiumsdiskussion:

Rattunde stellt in seiner Eigenschaft als Moderator die Teilnehmer des Podiums vor und beschreibt einführend die Stellung des Insolvenzplanverfahrens im einheitlichen Insolvenzverfahren. Hierbei weist er rückblickend auf die Bemühungen der Reformkommission sowie auf die Orientierung der deutschen Gesetzgebung am us-amerikanischen Recht (chapter 11 des bankrupty code) hin.

Dr. Vallender referiert über die richterlichen Aspekte des Insolvenzplanverfahrens. Erfahrungen aus seiner richterlichen Praxis haben gezeigt, daß in den letzten drei Jahren lediglich neun Insolvenzpläne beim Kölner Insolvenzgericht vorgelegt wurden. Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Ursache für die geringe Anzahl von Planinitiativen in der gem. §§ 270 ff. InsO vorgesehenen Eigenverwaltung des Schuldners zu sehen ist. Nach einer kurzen Diskussion über die Probleme der Eigenverwaltung weist Dr. Vallender darauf hin, daß es sich nur bei zwei der neun eingereichten Pläne um eine Eigenverwaltung gehandelt hat.

Als nächster Referent berichtet Dr. Braun über Erfahrungen mit Insolvenzplänen aus Sicht des Planautors und Exekutors. Nach seiner Auffassung eignet sich ein Insolvenzplan insbesondere im Bereich des filialisierten Handels sowie in Fällen, in denen die Erhaltung des Rechtsträgers (z.B. bei Profi-Sportvereinen) beabsichtigt ist und bei Insolvenzen natürlicher Personen wie z.B. Ärzten.

Dr. Braun sieht ein Problem des Insolvenzplanverfahrens in der Reorganisation des Gemeinschuldners durch den "Austausch" von Gesellschaftern. Durch ein gerichtliches Sanierungsverfahren sollte die Zusammensetzung der Gesellschafter beeinflußt werden können.

Jauch referiert über Aspekte des Insolvenzplans aus Beratersicht und plädiert in erster Linie für eine Verkürzung des Planumfangs. Den von Dr. Vallender zur Anschauung mitgebrachten Insolvenzplan bezeichnet er als "Ziegel", dessen Inhalt sich wesentlich "schlanker" darstellen ließe. Weder die Gesellschafter - von ihm als "Affen" bezeichnet - noch die Gläubiger würden einen derart umfangreichen Plan lesen und nachvollziehen können.

Rattunde erläutert anhand einer Folie Formvorschriften und -probleme des Insolvenzplans. Es entsteht eine Diskussion darüber, ob die gesetzlichen Formerfordernisse zwingend sind oder im Einzelfall abbedungen werden dürfen. Dies betrifft insbesondere die Regelungen über die Gruppenbildung sowie die Vermögensübersicht bzw. den Ergebnis- und Finanzplan. Dr. Braun hält die gesetzlichen Formvorschriften für sinnvoll und spricht sich grundsätzlich gegen einen Verzicht auf formelle Erfordernisse aus. Zusammenfassend führt Rattunde aus, daß der Insolvenzplan in bestimmten Fällen ein sinnvolles Instrument zur Sanierung insolventer Unternehmen darstellt, das Verfahren jedoch umfangreich und mit bestimmten Problemen - wie z.B. den starren Formvorschriften - behaftet ist. Wünschenswert wäre seiner Auffassung nach die Wiedereinführung des seit 1998 abgeschafften § 3 Nr. 66 EstG, der steuerfreie Einnahmen aus Sanierungsgewinnen vorsah.

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