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Das am 1. Mai 2000 in Kraft getretene Gesetz sollte nach dem Willen des Gesetzgebers die negativen Folgen der sinkenden Zahlungsmoral in Deutschland stoppen oder zumindest abmildern. Vor diesem Hintergrund zeigten die Referenten die Bedeutung der einzelnen Neuregelungen auf und diskutierten ihre Praxistauglichkeit. Schwerpunkt waren dabei das neu in die werkvertraglichen Regelungen eingefügte Instrument der "Fertigstellungsbescheinigung" sowie die Überlegungen der Bundesregierung, bei einer Nachbesserung spezifisch bauvertragliche Regelungen in das BGB einzustellen. Solche Vorschläge könnten im Schuldrechtsmodernisierungsgesetz realisiert werden. Eine Zusammenfassung der Veranstaltung wurde freundlicherweise von Herrn Seewald zur Verfügung gestellt |
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