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Oberstaatsanwalt Dr. Hans Richter, Leiter der Schwerpunktabteilung Wirtschaftskriminalität bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, und Rechtsanwalt Andreas Wattenberg, Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht, erörterten unter Einbeziehung der neuesten Rechtsprechung die strafrechtlichen Risiken in der Vorphase der Insolvenz und schilderten diese Problematik aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden.
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Angesprochen wurde vor allem die strafrechtliche Verantwortung von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die an der Sanierung von Unternehmen beteiligt sind. Gleichzeitig wurde auch die strafrechtliche Verantwortung von Geschäftsführern in der Vorphase der Insolvenz erörtert. Herr Dr. Richter stellt seinen Vortrag an dieser Stelle zur Verfügung. |