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Am Mittwoch, den 11. April 2001 fand statt:
"Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft
- Baustein einer erfolgreichen Sanierung oder unzulässige Umgehung von § 613a BGB ?"
Eine gemeinsame Veranstaltung des
Berlin/Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht e. V.
und der IG Metall,

Referenten:
Dr. Hans Friedrich Eisemann, Präsident des Landesarbeitsgerichts Brandenburg
Peter Hase, Verwaltungsoberrat Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg
Rainer Schwille, Geschäftsführer der mypegasus-BeteiligungsGmbH, Reutlingen
Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, Berlin
Moderation:
Peter Senft, IG Metall Vorstand, Büro Berlin
Ort:

Saal des IG Metall-Hauses,
Alte-Jakob-Str. 149, Berlin-Kreuzberg, 5. Etage.


Dr. Eisemann


Rainer Schwille


Dr. Schulte-Kaubrügger


Peter Hase

Die erfolgreiche Sanierung eines insolvent gewordenen Unternehmens setzt häufig voraus, dass der Personalkostenblock reduziert wird. Ein Personalabbau, der den wirtschaftlichen Verhältnissen und Möglichkeiten des Unternehmens entspricht und tragbare Lösungen für die Arbeitnehmer beinhaltet, erfordert die Verständigung aller Beteiligten, namentlich der Arbeitnehmern, der Betriebsräte, der Bundesanstalt für Arbeit, des Unternehmers und des Insolvenzverwalters, voraus. Zusätzlich besteht seit einiger Zeit die Möglichkeit, sich von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften unterstützen zu lassen.

Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften sind unter bestimmten Voraussetzungen bereit, die im insolventen Unternehmen nicht mehr benötigten Arbeitnehmer zwecks Qualifizierung zu beschäftigen. Dies kann sowohl der Entlastung des insolventen Unternehmens als auch der Wiedereingliederung der Arbeitnehmer in den ersten Arbeitsmarkt dienen. Nicht unproblematisch ist jedoch u.a. die Frage der Finanzierung derartiger Gesellschaften.

Im Rahmen der Veranstaltung wurden die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Arbeit einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft, insbesondere ihren Beitrag zur Sanierung, dargestellt und mit den Referenten erörtert. 

Der Vortrag von Herrn Dr. Eisemann und das Thesenpapier von Herrn Hase liegen vor, auch die anderen Referenten haben zugesagt, die Textfassung ihres Vortrags bzw. eine Zusammenfassung ihres Vortrags an dieser Stellung zur Verfügung zu stellen.