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Hans-Peter Plettner
Versteigerung fremder Grundstücke und fremder grundstücksgleicher Rechte für den Insolvenzverwalter
Die Deutsche Grundstücksauktionen AG mit ihren Töchtern, Sächsische Grundstückauktionen AG und Norddeutsche Grundstücksauktionen AG, ist in den neuen Bundesländern flächendeckend für einen großen Auftraggeberkreis tätig, der bei der Verwertung ihm anvertrauten Vermögens auf ein Maximum an Objektivität angewiesen ist.
So versteigern die Auktionshäuser im großen Umfang u. a. Immobilien für die Bundesrepublik Deutschland und deren Gesellschaften, aber eben auch für Nachlaß-/Vormundschaftspflegschaften, Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker u. ä. Immobilien aus den neuen Ländern können flächendeckend von Rostock bis Thüringen sehr kurzfristig nach eigenen Richtlinien bewertet werden, um ein vernünftiges und tragbares Auktionslimit (Mindestgebot) zu ermitteln.
Die Analyse über den Marktwert einer Immobilie ist zunächst kostenfrei und unverbindlich für beide Teile.
Wenn das ermittelte Auktionslimit akzeptiert wird, kann ein Auktionskontrakt geschlossen und das Objekt in eine der nächsten Auktionen aufgenommen werden. Die drei Auktionshäuser führen jährlich ca. 50 Auktionen durch, und zwar im vierteljährlichen Rhythmus etwa jeweils zum Quartalsende.
Der Auktionator/Auktionatorin begründet durch Zuschlag den Kaufvertrag gemäß § 156 BGB. Anwesende Notare beurkunden das Versteigerungsprotokoll (Kaufvertrag), um den Formvorschriften des § 313 BGB genüge zu tun.
Die Abteilung Vertragsmanagement in den Auktionshäusern überwacht den pünktlichen Eingang der Kaufpreise, betreibt das Mahnwesen und - sofern gewünscht - auch gegebenenfalls notwendige Vollstreckungsmaßnahmen. Der Auftraggeber ist also von der Auftragserteilung bis zur Abwicklung von jeder Mitwirkung befreit, sofern gewünscht.
Die Kataloge der drei Auktionshäuser haben eine Auflage von je 65.000 Stück bei etwa 200.000 Lesern in den alten und neuen Bundesländern sowie im europäischen und nicht europäischen Ausland. Es ist also in jedem Fall gewährleistet, dass bei den Versteigerungen genügend Verkehrskreise eingeschaltet wurden, so dass nach einheitlicher Rechtsauffassung der Verkehrswert der Immobilie durch Zuschlag am Tage der Auktion ermittelt wurde.
Rechtswirksame und wirtschaftlich sinnvolle Grundstücksauktionen im Internet sind - zur Zeit jedenfalls - nicht möglich, weil die zwingend notwendige Beurkundung des Vertrages gemäß § 313 BGB im Internet nicht gegeben sein kann.
Die Auktionshäuser berechnen den Auftraggebern keine Courtage, wenn die Objekte nicht oder nur zum vereinbarten Limit versteigert werden. Wird ein Ergebnis über Limit in der Auktion erzielt, verlangen die Auktionshäuser ein erfolgsorientiertes Honorar, das - gestaffelt - in seiner Höhe nach, jedoch bei 6 % begrenzt ist.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gern die Deutsche Grundstücksauktionen AG:
Kurfürstendamm 206, 10719
Berlin
Tel.-Nr. (030) 8 84 68 80
Fax: (030) 8 84 68 888