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Prof. Dr. Horst Eidenmüller lLL.M (Cambr.)
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Verhandlungen und Mediation bei außergerichtlichen Unternehmenssanierungen

Ziele des Referats

1. Überblick über den Ablauf einer außergerichtlichen Unternehmenssanierung, ihre Vorteile und Hindernisse, insbes. die sogenannte Trittbrettfahrerproblematik

2. Darstellung vorbeugender Lösungen der Trittbrettfahrerproblematik durch vertragliche Regelungen (es ante)

3. Entwicklung der Möglichkeiten zur Bewältitgung der Trittbrettfahrerproblematik in der Krise (ex post):

- Mediation

- Kooperationspflichten

4. Analyse der Selektionskriterien für Mediatoren bei außergerichtlichen Unternehmensssanierungen


Trittbrettfahrerverhalten läßt sich durch vertragliche Regelungen erschweren

 

Selbstverpflichtung der Geschäftsbanken
("London Approach")

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Konsortialkredit A: Änderung durch Mehrheitsentscheidung

Konsortialkredit B: Änderung durch Mehrheitsentscheidung

Anleihebedingungen: Änderung durch Mehrheitsentscheidung

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Notleidende Kapitalgesellschaft


Mediation kann die Erfolgsaussichten für eine außergerichtliche Unternehmenssanierung steigern

Techniken eines Mediators

Komplexität reduzieren

Komplexität reduzieren

Lösungen konzipieren

Komplexität reduzieren

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Trittbrettfahrer einbinden

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Entscheidungsgrundlagen verbessern

Vorschläge lancieren


Verbesserte Erfolgsaussichten


Techniken eines Mediators bei außergerichtlichen Unternehmenssanierungen (1) ...

"Paketlösungen schnüren"

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Komplexität reduzieren
1. Verhandlungen leiten
2. Komitees bilden
3. ein-Text-Verfahren

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Wert schöpfen

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Lösungen konzipieren

< - >

Wert verteilen

1. Fokalpunkte nutzen
2. Kriterien einbringen

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Techniken eines Mediators bei außergerichtlichen Unternehmenssanierungen (2)

Trittbrettfahrer einbinden:

Wahrnehmung korrigieren

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Entscheidungsgrundlage verbessern:

Informationsunterschiede glätten

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Vorschläge lancieren:

1. Durch Neutralität reaktive Abwertung vermeiden

2. Durch Neutralität Vermittelbarkeit steigern

3. Positive Wahrnehmung erzeugen ("framing)


Eine außergerichtliche Unternehmenssanierung kann insbesondere an strategischem Verhalten scheitern

Kostenvorteil
=
Erfolg

 

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Kooperationshindernisse

Akzeptanzprobleme und psychologische Barrieren

Informations-, Erwartungs- und Interessensunterschiede

Strategisches Verhalten
=
Wertbeanspruchung

Entzug betriebsnotwendigen Vermögens durch gesicherte Gläubiger

Haftungsrisiko

 

 

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Erfölg?

 


Trittbrettfahren lohnt sich, weil es auf die Mitwirkung des Trittbrettfahrers in der Regel nicht ankommt

"Es gibt genug Geld, um mich voll zu befriedigen. Die Wahrscheinlichkeit, daß der Erfolg des Vorhabens gerade von meinem Beitrag abhängt, ist minimal."


Die Haftungsmasse bei einer außergerichtlichen Unternehmenssanierung ist größer als im Insolvenzverfahren

Schnelligkeit
Weniger negative Signalwirkung

 

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Größere Haftungsmasse durch Kostenvorteile

Unternehmen vermuitlich sanierungsfähig und würdig?

 

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Vorteile einer außergerichtlichen Sanierung gegenüber dem insolvenzplanverfahren

 

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Größere Flexibilität

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Höchstmaß privatautonomer Gestaltung

Phasen einer außergerichtlichen Unternehmenssanierung

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V

I

V

Phase I

(1 bis 4 Wochen)

Bestandsaufnahme


Verhandlungen

Mediation

 

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Phase I

(1 bis 3 Monate)

Sanierungsprufung
Krisenmanagement


Verhandlungen

Mediation

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Phase I

mehrere Monate, ggf. Jahre

Implementation des Sanierungskonzept

 


Kooperationspflichten können verhindern, daß eine erfolgsversprechende außergerichtliche Sanierung scheitert

Sachkompetenz und gleicher Rang als wichtigste Selektionskriterien für Mediatoren

 

Stufen zum Mediator

 

 

 

Gleicher Rang

("peer")

 

Sachkompetenz

Mediationskompetenz