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Herr Birkholz, Gastgeber im Hause der Deutschen Bank, begrüßte die Teilnehmer und gab eine kurze Einführung in das Thema.
Die deutsche Praxis der Bestellung von Insolvenzverwaltern ist bereits seit Jahren Gegenstand angeregter Diskussionen. Im Frühjahr 2001 wurden diese durch Veröffentlichung eines vom Gravenbrucher Kreis in Auftrag gegebenes und im Ergebnis äußerst umstrittenes Gutachten erneut forciert. Herr Professor Smid beleuchtete die Frage der Auswahl und Bestellung aus rechtswissenschaftlicher Sicht. Im Anschluß an den Vortrag beleuchtete Herr Frind das Thema aus Sicht von richterlicher Praxis in Hamburg.
Der Vortrag von Herrn Professor Smid wird in Kuerze in der "DZWIR" veroeffentlicht und wird parallel dazu an dieser Stelle zur Verfügung stehen.
Vorab die Gliederung des Vortrags:
I. Die tatsächliche Lage
1. Bestandsaufnahme
2. Konkurrentenklagen und Staatshaftung
II. Die Auswahl des Verwalters
1. Das Gesetz
2. Das Berufsbild des Verwalters
3. Die fachliche Qualifikation des Insolvenzverwalters
4. Die verfahrensrechtliche Dimension der Bestellung zum Insolvenzverwaltera) Das Insolvenzgericht als einziger "Kunde" des Insolvenzverwalters
b) Notare und Kfz-Sachverständige5. Die verfassungsrechtliche Dimension
a) Schutz der Berufsausübungsfreiheit
b) Gleichbehandlung von Prätendenten6. Rechtsschutz gegen Richter
a) Die teleologische Reduktion des Art. 19 Abs. 4 GG
b) Verrichtungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit als Akte der öffentlichen Gewalt i.S.v. Art. 19 Abs.4 GG
c) Rechtsbehelfe gegen die Entlassung des Insolvenzverwalters
III. Sachliche Grenzen der Argumentation aus Art. 3 und Art. 19 Abs. 4 GG
1. Rechtsweg ohne materielle Kriterien?
a) Das Fehlen materieller Kriterien zur Überprüfung der Auswahlentscheidung nach § 56 InsO
b) De lege ferenda: Klassifikation von Insolvenzverfahren als sinnvoller Ausweg?2. Letztbestimmungsbefugnis der Gläubiger bei der Auswahl der Person des Insolvenzverwalters
a) Vorläufiger Charakter der Auswahlentscheidung des Insolvenzgerichts
b) Eingeschränkte Überprüfbarkeit der Bestätigung des Beschlusses der Gläubigerversammlung nach § 57 InsO
c) Kein Rechtsbehlf des Insolvenzverwalters
d) Folgerungen3. Der Charakter der Insolvenzverwaltung als fremdnützige Treuhand
a) Treuhänderstellung des Insolvenzverwalters als Amtsträger oder als Gesellschaftsorgan
b) Par condicio dreditorum non curatorem4. Die Auswahl des Verwalters als Eilentscheidung
a) Auswahl der Person des vorläufigen Verwalters, §§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO
b) Reduktion der Entscheidungskomplexität
c) Prätendentenstreit versus Verfahrensabwicklung
d) Rechtmäßigkeit der Auswahl primär unter gerichtsbekannten Verwaltern
IV. Fallgruppen
1. Fall Eins
2. Fall Zwei
3. FAll Drei
4. Fall Vier
V. Überlegungen de lege ferenda
1. Vorüberlegungen
2. Pflicht zur Begründung der Auswahlentscheidung?
3. Stärkung der Gläubigerautonomie durch Berücksichtigung der Gläubiger bereits bei der vorläufigen Anordnung nach §§ 21, 22 InsO