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Am Mittwoch, den 28. Februar 2001 fand statt:
"Der Gläubigerausschuß.- Die Vertretung der Insolvenzgläubiger im Verfahren nach der InsO -"

Referent:
Dr. Gerhard Pape, Richter am Oberlandesgericht Celle
Herausgeber der Zeitschrift "ZInsO"

 


Dr. Gerhard Pape hat sich seit vielen Jahren einen Namen in der insolvenzrechtlichen Literatur erschrieben. Seine Veröffentlichungen im Einzelnen aufzuführen würde jeden vernünftigen Rahmen sprengen. Im Gegensatz zu vielen akademischen Schriften sind die Werke von Dr. Pape durch einen hohen Praxisbezug geprägt. Gerade hierdurch zeichnet sich der Wert seiner Arbeiten aus.

In den Kommentierungen zur Insolvenzordnung wird der Grundsatz der Gläubigerautonomie besonders hervorgehoben. Neben den recht selten anberaumten Gläubigerversammlungen hat der einzelne Gläubiger wenig Möglichkeiten, von seiner Autonomie im Insolvenzverfahren Gebrauch zu machen. Seine Vertretung findet über den Gläubigerausschuß statt. Herr Dr. Pape erörtert, welche Besonderheiten hierdurch eintreten können, welche rechtlichen Rahmenbedingungen vorherrschen und welche Aspekte zu beachten sind. Anschließend stand Herr Dr. Pape für Fragen zu diesem Thema dem Publikum zur Verfügung.

Herr Dr. Pape hat eine Zusammenfassung seines Vortrags zur Verfügung gestellt.