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Guido Stephan berichtete über die Änderungen der Insolvenzordnung, die mit dem 1.12.2001 in Kraft getreten sind.
Schwerpunkt der Gesetzesänderung sind der vereinfachte Zugang mittelloser Personen zum Verbraucherinsolvenzverfahren durch Stundung der Verfahrenskosten, die Beseitigung der Abgrenzungsprobleme bei der Behandlung Kleingewerbetreibender sowie die zukünftige Möglichkeit des Gerichts, auf die Durchführung eines Schuldenbereinigungsverfahrens zu verzichten.
Im bis auf den letzten Platz gefüllten Raum entspann sich eine lebhafte Diskussion zu den erwarteten Folgen der veränderten rechtlichen Situation insbesondere in Hinblick auf den Aufgabenbereich der Schuldnerberatungsstellen.
Herr Stephan stellt eine Zusammenfassung seines Vortrags zur Verfügung.