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Am 23 Februar 2000 fand statt:
Podiumsveranstaltung
"Insolvenzplanspiel II"


Referenten:
Richter:
Thorsten Graeber, Richter am Amtsgericht Potsdam
Rechtspfleger:
Herr Syrbe, Amtsgericht Neuruppin
Verwalter:
Udo Feser, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter
Berater:
Andreas Ziegenhagen, Rechtsanwalt bei Haarmann, Hemmelrath & Partner
Bankenvertreter: Herr
Dr. Nolte, Generalbevollmächtigter der Berliner Volksbank eG
Lieferantenvertreter: Herr
Buchalik, MBB Consult GmbH
Geschäftsführer: Herr
Schilder
Arbeitsamt: Herr Dr. Weigel
Finanzvertreter Herr Ostrowski, Finanzamt Körperschaften II

Nachdem in der Januar-Veranstaltung "Insolvenzplan (I)" anhand eines praxisnahen Fallbeispiels ein Insolvenzverfahren vom Eintritt der wirtschaftlichen Krise eines Unternehmens bis zur Insolvenzverfahrenseröffnung dargestellt wurde, standen im zweiten Teil des "Insolvenzplanspiels" die Stadien zwischen Verfahrenseröffnung und dem Abstimmungstermin im Insolvenzplanverfahren auf dem programm.

Für Herrn Schilder geht die Arbeit zunächst einmal weiter, das "normale Tagesgeschäft", sagt er. Gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter, Herrn Feser, führt er Mitarbeitergespräche und setzt sich mit allen Lieferantenin Verbindung.

Schon bereits im Vorfeld ist die Zahl der Mitarbeiter auf 25 reduziert worden und das Unternehmen konzentriert sich auf sein ursprüngliches Kerngeschäft, die Instandsetzung von Wohnhäusern.


Zur Betriebsfortführung muß zunächst von Herrn Feser mit den Beteiligten gesprochen werden, insbesondere muß das Arbeitsamt einer Zwischenfinanzierung des Insolvenzgeldes zustimmen. Dieses Geld wird für drei Monate gewährt.

 


 

Dem Richter am Amtsgericht Potsdam, Herrn Graeber, wird von Herrn Feser das Gutachten zur Situation des Unternehmens zugestellt. Dieses Gutachten wird von ihm auf Plausibilität geprüft

Die Kosten, die am Gericht entstehen werden sich auf 3000,- DM bis 5000,- DM belaufen, hinzu kommen die Kosten für den Verwalter. In der Regel wird der vorläufige Verwalter vom Richter auch im weiteren zum Verwalter bestimmt. Bei der Auswahl der Verwalter läßt sich der Richter von seiner Erfahrung leiten, die er im Laufe seiner Arbeit mit den jeweiligen Verwaltern gesammelt hat. In der Regel bekommen große Verwaltungsbüros große Verfahren und kleinere Büros entsprechend die kleineren Aufträge. Ein Verwalter, der in der Gläubigerversammlung mehrmals abgewählt worden ist, disqualifiziert sich für diese Aufgabe.


Der Vertreter des Arbeitsamtes, Herr Dr. Weigel; hat zunächst noch einigen Informationsbedarf. Er erkundigt sich genau nach dem Sanierungskonzept und den darin prognostizierten Umsätzen. Herr Feser kann ihm berichten, daß die prognostizierten umsätze für die laufenden Monate erreicht und sogar übertroffen sind.

 


Herr Ziegenhagen, Berater von Herrn Schilder, er versucht Quoten auszuhandeln. Die Angebote müssen, um Aussicht auf Erfolg zu haben, günstiger als die Quoten sein, die durch die Regelinsolvenz vorgesehen sind.

Er hat das Zahlenmaterial aufgearbeitet

Das Gutachten wird an den Rechtspfleger, Herrn Syrbe, weitergeleitet. Er legt die Termine und die Tagesordnung für die Gläubigerversammlung fest, es ist dafür zu sorgen, daß Verfahrensfristen eingehalten werden.

Es muß zur Verständigung innerhalb der Gläubiger kommen, sie können das Ziel bestimmen, das heißt entscheiden über Stilllegung oder Weiterführung des Unternehmens.

Der Prüfbericht wird am Ende durchgegangen, das Procedere besprochen und ein Termin zur Erörterung und Abstimmung anberaumt. Alle Gläubiger erhalten eine Kopie des Berichts und können entweder schriftlich oder mündlich zu dem Termin zustimmen

 


Herr Dr. Nolte, dem Vertreter der Banken werden 60 % Quote angeboten, außerdem Zinsverzicht und Tilgungsaussetzung. Er sieht zunächst einmal keinerlei Motivation diesem Plan zuzustimmen.

Nachdem die anderen Gläubiger im wesentlichen die Zustimmung zum Sanierungsplan signalisiert haben, gibt auch der Vertreter der Banken seine zustimmung

 


Die Rolle des Vertreters des Finanzamtes ist Herr Ostrowski. Er ist sich unschlüssig ob er dem Sanierungsplans zustimmen soll. Er macht die Entscheidung abhängig von den Erfahrungen, die mit dem Unternehmen als Steuerzahler gemacht worden sind.

 

 


 

Herr Buchalik, in der Rolle der Vertreter der Lieferenaten steht der Quote voin Anfang an verhältnismäßig püositiv gegenüber Ihn interessiert zwar auch die Frage nach der Sicherheit der Quote, aber er hat in der Vergangenheit immer gut mit Herrn Schilder zusammengearbeitet und verspricht sich auch in Zukunft gute Zusammenarbeit von dem angebotenen Kompromiß.

 

Bei der Abstimmung des Planes geht es um eine Kopf -oder Summenmehrheit, die erreicht werden muß. In diesem Fall konnten sich die Gläubiger auf den vorgelegten Sanierungsplan einigen. Es fiel zwar von fast allen Beteiligten der Begriff des "Prinzip Hoffnung", aber wie man sieht, konnten sich am Ende alle zu diesem Prinzip verstehen.