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Mittwoch, 29. November 2000 fiand statt:
"Die insolvente Immobilie: Zwangsversteigerung und -verwaltung oder Insolvenzverwaltung?"
Referenten:
Dr. Werner Martin, Rechtsanwalt und Zwangsverwalter, Berlin
Heinrich Kraft, Rechtspfleger beim Amtsgericht Potsdam, Potsdam
Dr. Carsten Nolte, BAG Bankaktiengesellschaft Hamm, Berlin
Moderation:
Dr. Gerrit Heublein

Wird eine Immobilie insolvent, stellt sich für die Gläubiger die Frage, ob hierauf mit einer Zwangsversteigerung und -verwaltung des Grundstücks oder aber mit einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners reagiert werden sollte. So mag im Falle eines voll vermieteten Grundstücks die Entscheidung für die Zwangsverwaltung noch leicht fallen und der Gläubiger allein entscheiden müssen, ob er einen gerichtlich ausgesuchten Zwangsverwalter oder eine Institutsverwaltung wünscht. Schwieriger liegen die Dinge dagegen, wenn das Grundstück die Grundlage eines fortzuführenden Geschäftsbetriebes des Schuldners ist oder ein "steckengebliebenes Bauvorhaben" unbedingt zu Ende geführt werden muß. Denn dann ist fraglich, ob Zwangsversteigerung und -verwaltung überhaupt die Fortführung des Geschäftsbetriebes oder des Bauvorhabens sicherstellen können.

Die Referenten erörterten zunächst den üblichen Ablauf eines Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsverfahrens. Es wurden verschiedene Problemstellungen an praktischen Beispielen erläutert und auf verschiedenen Lösungsmöglichkeiten geprüft.

Herr Kraft und Herr Dr. Nolte stellen freundlicherweise eine Zusammenfassungen ihrer Beiträge an dieser Stelle zur Verfügung.

Im Anschluß an die Podiumsdiskussion gab es anläßlich der letzten Veranstaltung des Jahres in den Räumen der IHK einen Empfang.