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Mittwoch, den 7. Juni 2000, fand statt:

"Arbeitsrecht in der Insolvenz
- Sanierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten durch das Insolvenzarbeitsrecht"
eine Veranstaltung gemeinsam mit der IG Metall

Referenten
Peter Senft, Gewerkschaftssekretär, IG Metall Vorstand, Berliner Büro,
Ernst-Dieter Berscheid, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamm,
Dr. Thomas Kania, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln,
Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, Berlin,
Thomas Wahlig, Rechtsanwalt, Berlin
Ort:

Saal des IG Metall-Hauses



Peter Senft

Die arbeitsrechtlichen Vorschriften für die Insolvenz des Arbeitgebers sind in Deutschland nicht in einem Gesetz zusammengefaßt, so daß zur Ermittlung der Rechtslage die Beachtung zahlreicher Gesetze erforderlich ist. Für Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers ergeben sich weitere Schwierigkeiten daraus, daß die Ansprüche und Rechte differenziert zu betrachten sind.


Ernst-Dieter Berscheid

Von Bedeutung für ihre Einordnung im Insolvenzverfahren - und damit für die Befriedigungsaussichten - sind sowohl der rechtliche Grund, der Charakter als auch der Zeitraum, für den Ansprüche und Rechte geltend gemacht werden.

Die Referenten erörterten einige ausgewählte Aspekte des Insolvenzarbeitsrechts im Rahmen einer Vortrags- und Podiumsveranstaltung. Dabei standen folgende Themen im Vordergrund:


Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
  • Einordnung der Ansprüche der Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers in das Regelungswerk der Insolvenzordnung (Insolvenzforderung, Masseforderung, Insolvenzgeld, Vorfinanzierung, Sozialplan),
  • Umfang des Insolvenzgeldes (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Jahressonderzahlungen, Urlaubsabgeltung, Urlaubsgeld),


Thomas Wahlig
  • Einfluß tariflicher Ausschlußfristen auf Entgeltansprüche gegen den Insolvenzverwalter und bei Insolvenzgeldansprüchen gegen die Bundesanstalt für Arbeit,
  • Arbeitszeitkonto, Stundung, Darlehen in der Insolvenz und beim Insolvenzgeld,
  • Interessenausgleich und Sozialplan im Insolvenzeröffnungs- und Insolvenzverfahren (Interessenausgleich mit Namensliste als Sanierungsmittel zur Personalanpassung bei Betriebsveräußerung in der Insolvenz),
  • Arbeitnehmeransprüche bei Massearmut.


Dr. Thomas Kania

Die Vortragstexte bzw. Folien haben die Referenten freundlicherweise zur Verfügung gestellt: