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Peter Senft, Gewerkschaftssekretär, IG Metall Vorstand, Berliner Büro, Ernst-Dieter Berscheid, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamm, Dr. Thomas Kania, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln, Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, Berlin, Thomas Wahlig, Rechtsanwalt, Berlin Ort: Saal des IG Metall-Hauses |
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![]() Peter Senft |
Die arbeitsrechtlichen Vorschriften für die Insolvenz des Arbeitgebers sind in Deutschland nicht in einem Gesetz zusammengefaßt, so daß zur Ermittlung der Rechtslage die Beachtung zahlreicher Gesetze erforderlich ist. Für Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers ergeben sich weitere Schwierigkeiten daraus, daß die Ansprüche und Rechte differenziert zu betrachten sind. |
![]() Ernst-Dieter Berscheid |
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Von Bedeutung für ihre Einordnung im Insolvenzverfahren - und damit für die Befriedigungsaussichten - sind sowohl der rechtliche Grund, der Charakter als auch der Zeitraum, für den Ansprüche und Rechte geltend gemacht werden. Die Referenten erörterten einige ausgewählte Aspekte des Insolvenzarbeitsrechts im Rahmen einer Vortrags- und Podiumsveranstaltung. Dabei standen folgende Themen im Vordergrund: |
![]() Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger |
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![]() Thomas Wahlig |
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![]() Dr. Thomas Kania |