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"Die insolvente Immobilie: Zwangsversteigerung und -verwaltung oder Insolvenzverwaltung?"
Dr. Carsten Nolte

Die Aufgabe der (externen) Zwangsverwalter ist es üblicherweise, u.a. die Objekte zu verwalten, das Inkasso der Mieten, die Vermeidung des Leerstands, die Mietoptimierung u.a.

Werden jedoch Objekte im Zustand, wie auf den Bildern 1-4 erkennbar, Zwangsverwaltern angetragen, verbunden mit der Bitte/Aufforderung um Aus-/Umbau oder gar Fertigstellung, wird in der Regel abgewunken. Hier hilft nur noch die Institutsverwaltung durch einen Mitarbeiter z. B. des Kreditinstitutes, das den Bau finanziert hat und als Grundpfandrechtsgläubiger - auch im Interesse des Kreditnehmers/Schuldners - um Schadensbegrenzung bzw. - minimierung und Verringerung bzw. Vermeidung eines Kreditausfalles bemüht ist. Der optische Erfolg, der aber nur durch die Unterstützung eines kompetenten und wirtschaftlich denkenden Rechtspflegers möglich ist, zeigt sich auf den Bildern 5-6 (Ursprungszustand: Bilder 3-4!)

Bild 1

Bild 2

Bild 3

Bild 4

Bild 5

Bild 6