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"Die Anfechtung von Kreditgeschäften"

Workshop 2

"Das Verhalten des Verwalters und des Kreditinstituts in Anfechtungsfällen"

I.
Ermittlung anfechtbarer Rechtshandlungen

1. Eröffnung des Insolvenzverfahrens

2. Ermittlung der Insolvenzgläubiger

3. Aufarbeitung der Buchhaltung des Schuldners

4.Feststellung der Geschäftsvorfälle im Zeitraum vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

- Zahlungen

- Besicherung von Verbindlichkeiten

- Verwertung von Sicherungsrechten

- Durchsicht der Kontoauszüge, Kassenbücher

5. Feststellung des Zeitpunktes des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

6. Zuordnung auffälliger Geschäftsvorfälle zu folgenden Zeiträumen

- nach Antragstellung

- bis zu drei Monate vor Antragstellung

- bis zu einem Jahr vor Antragstellung

- bis zu zwei Jahre vor Antragstellung

- bis zu vier Jahre vor Antragstellung

- bis zu 10 Jahre vor Antragstellung

7.Feststellung der subjektiven Voraussetzungen einer Insolvenzanfechtung

- Gespräche mit dem Geschäftsführer

- Gesprächsprotokolle zur wirtschaftlichen Situation des Schuldners zwischen Schuldner und Sicherungsgläubiger

- Korrespondenz zwischen Schuldner und Sicherungsgläubiger

II.
Durchsetzung anfechtbarer Rechtshandlungen

1.Gespräche und Erörterungen mit dem Anfechtungsgegner

2.Vergleichsverhandlungen

3.Durchsetzung der Anfechtungsansprüche mit gerichtlicher Hilfe

 

Auswertung der Fragebögen

71 Mitgliedsinstitute, 29 Antworten

Prüfung von Anfechtungstatbeständen

Kreditvergabe

"48 %"

Sicherheitenbestellung

"51 %"

Sanierungsfälle

"21 %"

Abwicklung

"48 %"


eröffnete Verfahren

außergerichtliche Auseinandersetzungen

GesO/KO

3 %

InsO

5 %

Anfechtungsklage

GesO/KO

0,8 %

InsO (10 Fälle)

0,2 %

Prozeßbeendigung
sehr unterschiedlich

Fragen/Anmerkungen zum Verhalten von Verwalter und Kreditinstitut in Anfechtungsfällen