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Workshop 2
"Das Verhalten des Verwalters und des Kreditinstituts in Anfechtungsfällen"
I.
Ermittlung anfechtbarer Rechtshandlungen
1. Eröffnung des Insolvenzverfahrens
2. Ermittlung der Insolvenzgläubiger
3. Aufarbeitung der Buchhaltung des Schuldners
4.Feststellung der Geschäftsvorfälle im Zeitraum vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Zahlungen
- Besicherung von Verbindlichkeiten
- Verwertung von Sicherungsrechten
- Durchsicht der Kontoauszüge, Kassenbücher
5. Feststellung des Zeitpunktes des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
6. Zuordnung auffälliger Geschäftsvorfälle zu folgenden Zeiträumen
- nach Antragstellung
- bis zu drei Monate vor Antragstellung
- bis zu einem Jahr vor Antragstellung
- bis zu zwei Jahre vor Antragstellung
- bis zu vier Jahre vor Antragstellung
- bis zu 10 Jahre vor Antragstellung
7.Feststellung der subjektiven Voraussetzungen einer Insolvenzanfechtung
- Gespräche mit dem Geschäftsführer
- Gesprächsprotokolle zur wirtschaftlichen Situation des Schuldners zwischen Schuldner und Sicherungsgläubiger
- Korrespondenz zwischen Schuldner und Sicherungsgläubiger
II.
Durchsetzung anfechtbarer
Rechtshandlungen
1.Gespräche und Erörterungen mit dem Anfechtungsgegner
2.Vergleichsverhandlungen
3.Durchsetzung der Anfechtungsansprüche mit gerichtlicher Hilfe
Auswertung der Fragebögen
71 Mitgliedsinstitute, 29 Antworten
Prüfung von Anfechtungstatbeständen
Kreditvergabe
"48 %"
Sicherheitenbestellung
"51 %"
Sanierungsfälle
"21 %"
Abwicklung
"48 %"
eröffnete Verfahren
außergerichtliche
Auseinandersetzungen GesO/KO
3 %
InsO
5 %
GesO/KO
0,8 %
InsO (10 Fälle)
0,2 %
Anfechtungsklage
Prozeßbeendigung
sehr unterschiedlich
Fragen/Anmerkungen zum Verhalten von Verwalter und Kreditinstitut in Anfechtungsfällen