Ziele

Verein

Termine

Archiv

Kontakt


Am 25. Oktober 2000 fand statt:

"Die geplanten Änderungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens:
Klärung des Verbraucherbegriffs und
Gewährung von Insolvenzkostenhilfe"

Referentin:
Marie Luise Graf-Schlicker
leitende Ministerialrätin
vom Justizministerium des Landes Nordrhein - Westfalen
Leiterin der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Insolvenzrecht"
 

Mit der Insolvenzordnung wurden gerade bei natürlichen Personen die Hoffnung geweckt, über ein gerichtliches Verfahren von übermäßig belastenden Schulden befreit zu werden. Ein Großteil der verschuldeten Haushalte wird aufgrund der Schuldenlast und der teilweise nur geringen Einkünfte voraussichtlich nicht in der Lage sein, den Schuldenberg abzutragen. Diesen Schuldnern wollte die InsO helfen und ihnen eine Restschuldbefreiung ermöglichen.

In der Praxis zeigt sich jedoch, daß das Verfahren nach der InsO erhebliche Hürden aufweist. So ist es oft nur schwer zu entscheiden, ob ein bestimmter Schuldner in den Bereich des Verbraucherinsolvenzverfahrens gehört oder ob er den Regelungen des Regelinsolvenzverfahrens unterfällt. Die Unterscheidung kann für den Schuldner eine erhebliche Rolle spielen, da hiervon die Dauer des Weges bis zur Restschuldbefreiung und die dabei zu begleichenden Kosten abhängt. Diese Kosten sind aber auch regelmäßig die Hürde, die der Schuldner zu bewältigen hat, will er das Verfahren tatsächlich betreiben. In Berlin hat sich gezeigt, daß die Insolvenzgerichte dem Schuldner Prozeßkostenhilfe regelmäßig nicht gewähren, in Brandenburg ist das Bild je nach Gericht unterschiedlich.

Diese und weitere Probleme wurden von der Bund-Länder-Ministerkonferenz untersucht und eine Gesetzesentwurf vorgelegt, der zur Zeit diskutiert wird. Welche Regelungen und Änderungen geplant sind und welche Überlegungen diesen Änderungen zugrunde liegen, sind für die Betroffenen, die Schuldner, die Schuldnerberater und Rechtsanwälte und auch die Insolvenzgerichte in Zukunft von großer Wichtigkeit. Auch die Stellung der Gläubiger kann von diesen Regelungen zukünftig betroffen sein.

Frau Graf-Schlicker war von Anfang an mit der Umsetzung der Insolvenzordnung und auch den Beratungen der demnächst folgenden Änderung befasst. Im Mai wurde ein Zwischenbericht vorgelegt. Die Beratungen dauern an.

Im Anschluß an den Vortrag von Frau Graf-Schlicker entspann sich eine lebhafte Dikussion, die deutlich machte, welche hohen Erwartungen an die geplanten Änderungen gestellt werden.

Den Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Insolvenzrecht" finden Sie auch im Internet.

In den Wertpapiermitteilungen (WM 2000,1984ff.) unter dem Titel:" Analysen und Änderungsvorschläge zum neuen Insolvenzrecht" berichtet Frau Graf-Schlicker über die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Frau Graf-Schlicker hat freundlicherweise die Folien zu ihren Ausführungen zur Verfügung gestellt.