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Mittwoch, den 28. Oktober 1998, fand statt:
Vortragsveranstaltung:
"Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung im künftigen Insolvenzrecht"
Referent:
Prof. Dieter Eickmann:
Ort:
IHK Berlin, Ludwig-Erhard-Haus

Herr Dr. Thomas Hertz, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Berlin, begrüßte die Anwesenden und betonte, daß die IHK Berlin die Zusammenarbeit mit dem Berlin/Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht schätze und weitere gemeinsame Aktivitäten plane.

Als Referenten konnten wir Herrn Prof. Dieter Eickmann, Professor an der Fachhochschule für Rechtspflege und Verwaltung in Berlin, gewinnen. Er war zuvor in der Vollstreckungs- und Insolvenzpraxis tätig und Mitglied der Reformkommission für Insolvenzrecht. Seit vielen Jahren befaßt sich Herr Prof. Eickmann im Rahmen verschiedener Veröffentlichungen mit Fragen des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts.

Mit Artikel 20 des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung hat der Gesetzgeber das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung geändert. Durch diese Gesetzesänderungen werden u. a. die Voraussetzungen für die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung in den neuen §§ 30 d, 30 e und 30 f ZVG neu festgeschrieben. Die einstweilige Einstellung der Zwangsverwaltung und deren Voraussetzungen werden zukünftig durch die §§ 153 b und 153 c ZVG geregelt. Zusätzlich sieht das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung in Artikel 20 vor, daß im Falle der Zwangsversteigerung eines Grundstücks der Insolvenzmasse die Kosten zu erstatten sind, die durch die Feststellung des mithaftenden Grundstückszubehörs entstehen.

Der Referent erläuterte im Rahmen seines Vortrages, welche Änderungen sich im einzelnen ab dem 01. Januar 1999 hinsichtlich der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung im Insolvenzverfahren ergeben, insbesondere ob und in welchem Umfang die geänderte Rechtslage sich auf das Verhalten der Kreditinstitute bei der Vergabe und Besicherung von Darlehen auswirken wird.

Der Vortrag selbst sowie die sich daran anschließende Diskussion mit dem Referenten bot die Möglichkeit, sich rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung sowie der mit ihr einhergehenden übrigen Gesetzesänderungen über die Behandlung und Verwertung von Immobilien im Insolvenzverfahren zu informieren.