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Herr RA und Notar Dr. Bernd Bendref in seiner Funktion als stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Berlin/Brandenburger Vereins für Insolvenzrecht e.V. begrüßte die Vortragenden und Anwesenden. Er hob hervor, daß neben diesem Vortrag es geplant sei, in einer gesonderten Veranstaltung dieses Thema verstärkt aus Sicht des Schuldners darzustellen. Auch wenn die Ziele des Vereins nicht zentral in diesem Bereich liegen, hält es der Vorstand für angebracht, angesichts der Änderung der Rechtslage auch den Schuldnern eine Information zur Verfügung zu stellen. Als ein erster Schritt wurde eine Liste der Kontaktstellen für Schuldnerberatung in Berlin und Brandenburg zusammengestellt. |
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Herr Staatssekretär Detlef Borrmann, Berliner Senatsverwaltung für Justiz, übermittelte die Grußworte des Berliner Senats. Er berichtete über die Verabschiedung des vorgerichtlichen Schuldenbereinigungsgesetzes und die Auswirkungen auf die Justiz- und Sozialverwaltung in Berlin. Über die bereits bestehenden Schuldnerberatungen hinaus bemüht sich der Justizsenator um Anerkennung zusätzlicher geeigneter Anlaufstellen für die Schuldnerberatung. Obwohl heute noch schwer abschätzbar, wird ein Mehrbedarf in Höhe von 6 Millionen D-Mark pro Jahr für entsprechendes Beratungspersonal (131 Stellen) vorhergesehen. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Weiterbildung von Justizangestellten im neuen Insolvenzrecht vorgesehen. |
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Der Vorstandsvorsitzende
des Vereins, Herr
Thorsten Graeber,
Richter am Amtsgericht Potsdam, stellte in dieser
Veranstaltung den Ablauf des Insolvenzverfahrens aus
richterlicher Sicht dar (Herr Graeber stellte
freundlicherweise den
vollen Wortlaut des Vortrags zur Verfügung.). |
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Mit der Einführung
eines eigenen Verbraucherinsolvenzverfahrens und
insbesondere der Ermöglichung einer Freistellung des
Schuldners von sämtlichen verbleibenden
Verbindlichkeiten durch die Restschuldbefreiung nach
§§ 286 ff.InsO hat sich diese Situation
grundlegend geändert. Dieses Verfahren ist eine
Novität in der deutschen Rechtslandschaft und bereits
vor seinem Inkrafttreten Gegenstand vieler Hoffnungen und
Befürchtungen. |