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Dienstag, den 30. Juni 1998, fand statt
Vortragsveranstaltung
"Das Verbraucherinsolvenzverfahren - Der Weg zur Restschuldbefreiung"
mit Herrn RAG Thorsten Graeber

Einführung:
Herr Staatssekretär Detlef Borrmann, Senatsverwaltung für Justiz, Berlin

Ort:
Industrie-und Handelskammer zu Berlin

Herr RA und Notar Dr. Bernd Bendref in seiner Funktion als stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Berlin/Brandenburger Vereins für Insolvenzrecht e.V. begrüßte die Vortragenden und Anwesenden. Er hob hervor, daß neben diesem Vortrag es geplant sei, in einer gesonderten Veranstaltung dieses Thema verstärkt aus Sicht des Schuldners darzustellen. Auch wenn die Ziele des Vereins nicht zentral in diesem Bereich liegen, hält es der Vorstand für angebracht, angesichts der Änderung der Rechtslage auch den Schuldnern eine Information zur Verfügung zu stellen. Als ein erster Schritt wurde eine Liste der Kontaktstellen für Schuldnerberatung in Berlin und Brandenburg zusammengestellt.

Herr Staatssekretär Detlef Borrmann, Berliner Senatsverwaltung für Justiz, übermittelte die Grußworte des Berliner Senats. Er berichtete über die Verabschiedung des vorgerichtlichen Schuldenbereinigungsgesetzes und die Auswirkungen auf die Justiz- und Sozialverwaltung in Berlin. Über die bereits bestehenden Schuldnerberatungen hinaus bemüht sich der Justizsenator um Anerkennung zusätzlicher geeigneter Anlaufstellen für die Schuldnerberatung. Obwohl heute noch schwer abschätzbar, wird ein Mehrbedarf in Höhe von 6 Millionen D-Mark pro Jahr für entsprechendes Beratungspersonal (131 Stellen) vorhergesehen. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Weiterbildung von Justizangestellten im neuen Insolvenzrecht vorgesehen.


Der Vorstandsvorsitzende des Vereins, Herr Thorsten Graeber, Richter am Amtsgericht Potsdam, stellte in dieser Veranstaltung den Ablauf des Insolvenzverfahrens aus richterlicher Sicht dar (Herr Graeber stellte freundlicherweise den vollen Wortlaut des Vortrags zur Verfügung.).
In der bisherigen Konkurs- und Gesamtvollstreckungpraxis haben Insolvenzverfahren von natürlichen Personen bislang nur eine sehr geringe Rolle gespielt. Regelmäßig wurde dabei das Vermögen des Schuldners außerhalb eines Insolvenzverfahrens verwertet, so daß bereits mangels eines ausreichenden Vermögensrestes ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden konnte. Solange noch ein Vermögensgegenstand vorhanden war, in welchem ein Gläubiger direkt vollstrecken konnte, gab es auch keinen Anreiz für eine Antragsstellung durch den Gläubiger und auch für den Schuldner, folgte kaum eine Verbesserung seiner Stellung durch ein solches Verfahren.


Mit der Einführung eines eigenen Verbraucherinsolvenzverfahrens und insbesondere der Ermöglichung einer Freistellung des Schuldners von sämtlichen verbleibenden Verbindlichkeiten durch die Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff.InsO hat sich diese Situation grundlegend geändert. Dieses Verfahren ist eine Novität in der deutschen Rechtslandschaft und bereits vor seinem Inkrafttreten Gegenstand vieler Hoffnungen und Befürchtungen.
Eine Reihe von Problemen wurden schon vor dem Inkrafttreten diskutiert und waren Anlaß für bislang erfolglose Reformbestrebungen. Inwieweit dieses Verfahren seinen Zweck erfüllen wird, werden die nächsten Jahre erweisen. Die Belastungen der Justiz, aber auch der auskunfts- und mitwirkungspflichtigen Gläubiger sind nicht abzusehen, werden wohl jedoch nicht zu vernachlässigen sein.
Der Vortrag stellte das Verfahren anschaulich dar, um auf diese Weise die zukünftigen Beteiligten über ihre Rolle im Verfahren und die Risiken einer Nichtbeteiligung zu informieren. Aufgrund ihrer Auskunftspflichten werden auf die Gläubiger eine Großzahl von zusätzlichen Pflichten zukommen, welche auch ökonomische Auswirkungen haben werden.