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Vortragsveranstaltung "Das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters nach der InsO - Verschärfung zur heutigen Rechtslage" mit Herrn Prof. Dr. Christoph Paulus, Humboldt-Universität Berlin Einleitung: Herr Reinhardt Oehler, Abteilungsleiter im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie Ort: Industrie-und Handelskammer zu Potsdam |
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Mit mehr als 100 Teilnehmern war bei hochsommerlichen Temperaturen die Kapazität des Saales bis auf den letzten Platz ausgeschöpft. |
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Herr Reinhardt Oehler, Abteilungsleiter im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie sprach die einleitenden Worte. Er wies auf die steigende Zahl der Insolvenzen hin, die besonders in den neuen Bundesländern ein schwerwiegendes Problem darstellen. Er betonte die Entschlossenheit der Landesregierung, Maßnahmen zur Verbesserung der Lage Betroffener zu ergreifen. Schwerpunkt müsse die Konsolidierung und Sanierung erhaltenswerter Unternehmen sein. Das frühzeitige Erkennen einer sich anbahnender Insolvenz sei dabei Voraussetzung für eine Sicherung und Weiterführung der Betriebe. Die Landesregierung werde konkrete Schritte z.B. in der Weiterbildung von Richtern unternehmen. |
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Herr
Prof. Dr. Christoph Paulus, Humboldt-Universität
Berlin Das Anfechtungsrecht des Verwalters, bisher geregelt in dem §§ 29 ff. KO bzw. für den Geltungsbereich der Gesamtvollstreckungsordnung in § 10 GesO, gilt seit jeher als eine äußerst schwierige Rechtmaterie und birgt für den Laien zahlreiche Überraschungen. Selbst für den konkursrechtlich Vorgebildeten ist das Anfechtungsrecht in seinen Einzelheiten schwer zu durchdringen. Es gibt dem Verwalter die Möglichkeit, gläubigerbenachteiligende Rechtshandlungen seitens des Schuldnern bzw. einzelner Gläubiger aus dem Zeitraum vor Eröffnung des Konkursverfahrens rückgängig zu machen. Das Anfechtungsrecht soll die Bevorzugung einzelner, möglicherweise über wirtschaftliche Krisensituationen des Schuldners besser informierte Gläubiger verhindern. Dem das Konkursrecht beherrschenden Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung soll Geltung verschafft werden. Prof. Paulus vedeutlichte anhand von Beispielfällen, welche zusätzlichen Rechte dem Insolvenzverwalter aufgrund der Vorschriften zur Insolvenzanfechtung im Gegensatz zur heutigen Rechtslage (nach KO und GesO) eingeräumt sind. Gleichzeitig nahm er dazu Stellung , inwiefern die vom Gesetzgeber beabsichtigte Verschärfung des Insolvenzanfechtungsrechts in der Praxis greifen wird und die erhoffte Konsequenz, namentlich mehr Verfahrenseröffnungen und größere Teilungsmassen, erreicht werden kann. |
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Aufgrund der sommerlichen Temperatur im Vortragssaal wurde die Diskussion des Vortrags in der Bar des Dorint-Hotel bei kühlen Getränken geführt, was offensichtlich auch dem Vortragenden Vergnügen bereitete.
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