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Mittwoch, den 30.September 1998, fand statt:
Vortragsveranstaltung:
"Mobiliarsicherheiten im Insolvenzverfahren"

Referent:
Prof. Walter Gerhardt

Ort:
Industrie und Handelskammer Potsdam

Die Moderation der Veranstaltung und die Vorstellung des Referenten hatte RA Detlef Olufs, Vorstandsmitglied des Berlin/Brandenburger Arbeitskreises für Insolvenzrecht, übernommen. Er würdigte die Rolle, die Herr Prof. Walter Gerhardt bei der Gestaltung des Insolvenzrechtes spielte.
Herr
Prof. Walter Gerhardt hat an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm Universität zu Bonn den Lehrstuhl für Zivilrecht und Zivilprozeßrecht inne. Seit Jahrzehnten gilt er als ein ausgewiesener Experte des Insolvenzrechts. Durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen hat er die Entwicklung des gesamten Insolvenzrechts in den vergangenen Jahrzehnten mitbestimmt. Er war Mitglied der Kommission für Insolvenzrecht, die 1978 durch den damaligen Bundesminister für Justiz, Herrn Dr. Hans-Jochen Vogel, eingesetzt wurde und maßgebliche Vorarbeiten für die Gesamtreform des Insolvenzrechts erbracht hat.
Die heutige Behandlung von Mobiliarsicherheiten in Konkurs- bzw. Gesamtvollstreckungsverfahren erhält durch die Regelungen der Insolvenzordnung bedeutsame Veränderungen. Diese betreffen sowohl die Rechte des Sicherungsgebers (Schuldner), der Sicherungsnehmer (z. B. Kreditinstitute) und des Insolvenzverwalters.


In die künftige Ausgestaltung der Gläubigerrechte hinsichtlich ihrer Mobiliarsicherheiten haben wesentliche Ziele der Insolvenzrechtsreform Eingang gefunden. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Reformziele

  • erhöhte Anzahl der eröffneten Verfahren
  • bessere Sanierungschancen durch möglichst langen Erhalt der wirtschaftlichen und organisatorischen Einheit des schuldnerischen Unternehmens
  • größere Insolvenzmassen und damit bessere Befriedigungsquoten für die Gläubiger.

Das uns vorliegende Ergebnis der gesetzgeberischen Tätigkeit in der Form der Insolvenzordnung ist hinter den seit Ende der 70er Jahre diskutierten Vorschläge zurückgeblieben. Insbesondere fehlt es an einem "echten Verfahrensbeitrag" der Sicherungsgläubiger. Dennoch sind die Änderungen für Kreditinstitute von großer Bedeutung.

Im Rahmen des Vortrags und der lebhaften Diskussion mit dem Referenten gab es die Möglichkeit, sich rechtzeitig vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung "aus erster Hand" über die Ziele des Gesetzgebers, den Verlauf der Reformdiskussion und das erreichte Ergebnis in all seinen Einzelheiten zu informieren.

Der Referent nahm dazu Stellung, ob und in welchem Umfang die geänderte Rechtslage sich auf das Verhalten der Kreditinstitute bei der Vergabe und Besicherung von Darlehen auswirken wird und ob die o. g. Reformziele geeignet gefördert werden.