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Vortragsveranstaltung: "Mobiliarsicherheiten im Insolvenzverfahren" Prof. Walter Gerhardt Industrie und Handelskammer Potsdam |
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Die Moderation der
Veranstaltung und die Vorstellung des Referenten hatte
RA Detlef
Olufs,
Vorstandsmitglied des Berlin/Brandenburger Arbeitskreises
für Insolvenzrecht, übernommen. Er würdigte
die Rolle, die Herr Prof. Walter Gerhardt
bei der Gestaltung
des Insolvenzrechtes spielte. |
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In die künftige Ausgestaltung der Gläubigerrechte hinsichtlich ihrer Mobiliarsicherheiten haben wesentliche Ziele der Insolvenzrechtsreform Eingang gefunden. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Reformziele
Das uns vorliegende Ergebnis der gesetzgeberischen Tätigkeit in der Form der Insolvenzordnung ist hinter den seit Ende der 70er Jahre diskutierten Vorschläge zurückgeblieben. Insbesondere fehlt es an einem "echten Verfahrensbeitrag" der Sicherungsgläubiger. Dennoch sind die Änderungen für Kreditinstitute von großer Bedeutung. Im Rahmen des Vortrags und der lebhaften Diskussion mit dem Referenten gab es die Möglichkeit, sich rechtzeitig vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung "aus erster Hand" über die Ziele des Gesetzgebers, den Verlauf der Reformdiskussion und das erreichte Ergebnis in all seinen Einzelheiten zu informieren. Der Referent nahm dazu Stellung, ob und in welchem Umfang die geänderte Rechtslage sich auf das Verhalten der Kreditinstitute bei der Vergabe und Besicherung von Darlehen auswirken wird und ob die o. g. Reformziele geeignet gefördert werden. |