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Folgende Experten standen als Diskussionspartner Rede und Antwort:
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Mit der neuen Insolvenzordnung vom 1. Januar 1999 erhoffen sich hochverschuldete Firmen und Privathaushalte einen Ausweg aus ihrer finanziellen Misere und eine Chance auf wirtschaftlichen Neuanfang. Ziel des neuen Gesetzes ist es, in einem Zeitraum von maximal sieben Jahren - unter Mitwirkung des Betroffenen - den Schuldenberg abzutragen. Damit soll die Zahl der Verfahrenseröffnungen erhöht werden. Für Unternehmen bietet sich zusätzlich die Möglichkeit, wenn eine Zahlungsunfähigkeit auch nur droht, zeitweise unter den Schutz des Insolvenzverfahrens gestellt zu werden. Damit können Arbeitsplätze gesichert werden.
Das Insolvenzverfahren bietet drei Wege aus der Überschuldung:
1. Außergerichtliche Einigung: Der Schuldner kann sich mit seinen Gläubigern auf jede denkbare Lösung einigen. Ein Schuldenbereinigungsplan kann einen teilweisen oder vollständigen Schuldenerlaß enthalten. Er kann von den Gläubigern verlangen, Zinsen zu senken oder darauf zu verzichten. Er kann auch eine sofortige einmalige Zahlung oder monatliche Ratenzahlung vorsehen.
2. Schuldenbereinigungsplan: Er tritt in Kraft, wenn die außergerichtliche Einigung gescheitert ist. Dabei führt der Weg zur Schuldenbefreiung direkt zum zuständigen Insolvenzgericht. Dort muß das Insolvenzverfahren beantragt und ein Schuldenbereini-gungsplan vorgelegt werden.
3. Restschuldbefreiung: Sind die Gläubiger weder mit der außergerichtlichen Einigung noch mit dem bei Gericht eingereichten Schuldenbereinigungsplan einverstanden, tritt der dritte Weg zur Schuldenbefreiung in Kraft. Dieser beginnt mit dem vereinfachten Insolvenzverfahren und zieht das Verfahren zur Restschuldbefreiung nach sich.
Die ersten zwei Monate nach dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung haben gezeigt, daß es in der Praxis Anlaufschwierigkeiten bei der Umsetzung gibt. Sowohl Verbraucherzentralen, Schuldnerberatungsstellen als auch Rechtsanwälte waren von einem enormen Andrang ausgegangen. Allein bei den Anwälten blieb der große Ansturm aus. Auch die Amtsgerichte haben bisher kaum eine Zunahme an Verfahrenseröffnungen zu verzeichnen.

Die Gründe für die Zurückhaltung sind vielschichtig. “Viele Betroffene sind sehr skeptisch und unsicher, was sie in einem Insolvenz-verfahren erwartet", so Graeber, Richter am Amtsgericht Potsdam. “Zusätzlich sind viele Schuldner nicht nur finanziell sondern verständlicherweise auch psychologisch stark belastet. Nicht wenige scheuen den Weg zum Gericht, da sich ihnen die Frage aufdrängt, wer das Verfahren überhaupt zahlt. Das ist mit Sicherheit eine Lücke im neuen Gesetz." Desweiteren zeigt sich, daß die vom Gesetz sonstigen eingebauten “Hürden" sehr hoch sind. Graeber: “Viele Verbraucherzentralen und Beratungsstellen wurden sehr spät eingerichtet. Das bringt natürlich erhebliche Verzögerungen mit sich. Außerdem raten die Verbraucherzentralen den Betroffenen davon ab, zu schnell Anträge auf Insolvenzverfahren zu stellen. Vorerst wartet man erste Gesetzesentscheidungen ab und verfolgt, wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt wird." Überraschend ist außerdem, daß trotz des starken Medieninteresses dennoch bei vielen Betroffenen ein Informationsdefizit besteht.
Presseresonanz:
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Der
Tagesspiegel |
Insolvenzrecht:
Nur wenige Schuldner nutzen den letzten
Rettungsanker |
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Berliner
Zeitung |
Nur 50 Berliner nutzen
bislang das neue Schuldrecht |
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Berliner
Morgenpost |
Erst 50 Berliner beantragten Privatinsolvenz bei Gericht |
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die
tageszeitung |
Prozeßflut
läßt auf sich warten |
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Märkische
Allgemeine Zeitung |
Schuldner stehen im
Regen |
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Märkische
Oderzeitung |
Keine Hilfe gegen
Überschuldung |
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Handelsblatt |
Das neue Insolvenzrecht
hilft oft nicht weiter |
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ADN |
Neue Insolvenzordnung mit Anlaufschwierigkeiten |