Ziele

Verein

Termine

Archiv

Kontakt



Pressekonferenz
4.3.99

Neue Insolvenzordnung: erste Bilanz

Folgende Experten standen als Diskussionspartner Rede und Antwort:

 

  • Thorsten Graeber (Richter am Amtsgericht Potsdam)
  • Kurt Rautenberg (Richter am Amtsgericht Charlottenburg)
  • Ulrich Schellenberg (RA, stellv. Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins)
  • Dr. Wolfgang Schröder (Rechtsanwalt / Insolvenzverwalter)
  • Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger (Rechtsanwalt / Insolvenzverwalter)
  • Volkmar Strauch (IHK Berlin)
  • Moderation: Dr. Bernd Bendref (Rechtsanwalt und Notar)

Mit der neuen Insolvenzordnung vom 1. Januar 1999 erhoffen sich hochverschuldete Firmen und Privathaushalte einen Ausweg aus ihrer finanziellen Misere und eine Chance auf wirtschaftlichen Neuanfang. Ziel des neuen Gesetzes ist es, in einem Zeitraum von maximal sieben Jahren - unter Mitwirkung des Betroffenen - den Schuldenberg abzutragen. Damit soll die Zahl der Verfahrenseröffnungen erhöht werden. Für Unternehmen bietet sich zusätzlich die Möglichkeit, wenn eine Zahlungsunfähigkeit auch nur droht, zeitweise unter den Schutz des Insolvenzverfahrens gestellt zu werden. Damit können Arbeitsplätze gesichert werden.

Das Insolvenzverfahren bietet drei Wege aus der Überschuldung:

1. Außergerichtliche Einigung: Der Schuldner kann sich mit seinen Gläubigern auf jede denkbare Lösung einigen. Ein Schuldenbereinigungsplan kann einen teilweisen oder vollständigen Schuldenerlaß enthalten. Er kann von den Gläubigern verlangen, Zinsen zu senken oder darauf zu verzichten. Er kann auch eine sofortige einmalige Zahlung oder monatliche Ratenzahlung vorsehen.

2. Schuldenbereinigungsplan: Er tritt in Kraft, wenn die außergerichtliche Einigung gescheitert ist. Dabei führt der Weg zur Schuldenbefreiung direkt zum zuständigen Insolvenzgericht. Dort muß das Insolvenzverfahren beantragt und ein Schuldenbereini-gungsplan vorgelegt werden.

3. Restschuldbefreiung: Sind die Gläubiger weder mit der außergerichtlichen Einigung noch mit dem bei Gericht eingereichten Schuldenbereinigungsplan einverstanden, tritt der dritte Weg zur Schuldenbefreiung in Kraft. Dieser beginnt mit dem vereinfachten Insolvenzverfahren und zieht das Verfahren zur Restschuldbefreiung nach sich.

Die ersten zwei Monate nach dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung haben gezeigt, daß es in der Praxis Anlaufschwierigkeiten bei der Umsetzung gibt. Sowohl Verbraucherzentralen, Schuldnerberatungsstellen als auch Rechtsanwälte waren von einem enormen Andrang ausgegangen. Allein bei den Anwälten blieb der große Ansturm aus. Auch die Amtsgerichte haben bisher kaum eine Zunahme an Verfahrenseröffnungen zu verzeichnen.

Die Gründe für die Zurückhaltung sind vielschichtig. “Viele Betroffene sind sehr skeptisch und unsicher, was sie in einem Insolvenz-verfahren erwartet", so Graeber, Richter am Amtsgericht Potsdam. “Zusätzlich sind viele Schuldner nicht nur finanziell sondern verständlicherweise auch psychologisch stark belastet. Nicht wenige scheuen den Weg zum Gericht, da sich ihnen die Frage aufdrängt, wer das Verfahren überhaupt zahlt. Das ist mit Sicherheit eine Lücke im neuen Gesetz." Desweiteren zeigt sich, daß die vom Gesetz sonstigen eingebauten “Hürden" sehr hoch sind. Graeber: “Viele Verbraucherzentralen und Beratungsstellen wurden sehr spät eingerichtet. Das bringt natürlich erhebliche Verzögerungen mit sich. Außerdem raten die Verbraucherzentralen den Betroffenen davon ab, zu schnell Anträge auf Insolvenzverfahren zu stellen. Vorerst wartet man erste Gesetzesentscheidungen ab und verfolgt, wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt wird." Überraschend ist außerdem, daß trotz des starken Medieninteresses dennoch bei vielen Betroffenen ein Informationsdefizit besteht.

Presseresonanz:

Der Tagesspiegel
5.3.99

Insolvenzrecht: Nur wenige Schuldner nutzen den letzten Rettungsanker
Richter und Anwälte kritisieren Gesetzeslücken und stellen Unsicherheiten bei Verbrauchern fest

Berliner Zeitung
5.3.99

Nur 50 Berliner nutzen bislang das neue Schuldrecht
Experten: Das Verfahren ist zu kompliziert

Berliner Morgenpost
5.3.99

Erst 50 Berliner beantragten Privatinsolvenz bei Gericht

die tageszeitung
6./7.3.99

Prozeßflut läßt auf sich warten
Das neue Insolvenzrecht sorgt wider Erwarten nicht für den großen Ansturm auf die Amtsgerichte - noch nicht. Offene Fragen bei der Prozeßkostenhilfe verunsichern die Schuldner

Märkische Allgemeine Zeitung
5.3.99

Schuldner stehen im Regen
Ansturm auf Insolvenzgerichte ist bisher ausgeblieben

Märkische Oderzeitung
6./7.3.99

Keine Hilfe gegen Überschuldung
Neues Insolvenzrecht bleibt ohne Beihilfe zu Verfahrenskosten ein Papiertiger

Handelsblatt
6./7.3.99

Das neue Insolvenzrecht hilft oft nicht weiter
Private Schuldner können in vielen Fällen das Geld für den Prozeß nicht aufbringen

ADN
4.3.99

Neue Insolvenzordnung mit Anlaufschwierigkeiten