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Am 27. August 2003 fand statt
Vorttragsveranstaltung
Aktuelle Rechtsprechung zum Insolvenzarbeitsrecht
insbesondere zum Betriebsübergang im Insolvenzverfahren

Referenten
Ernst-Dieter Berscheid,
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamm
Dr. Christoph Schulte Kaubrügger
Schröder Rechtsanwälte
Peter Senft
IG Metall Bezirksleitung Berlin, Brandenburg, Sachsen
Herr
Kühn
Rechtsanwalt
Moderation
Dr. Christoph Schulte Kaubrügger
Schröder Rechtsanwälte

Aufgrund bedeutsamer aktueller Entwicklungen der Rechtsprechung zum Insolvenzarbeitsrecht standen die Sach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang im Vordergrund der Veranstaltung. Besondere Bedeutung hatte dabei die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.2003, 8 AZR 97/02. Diese Entscheidung ermöglicht nach Auffassung einiger Praktiker Arbeitsverhältnisse trotz Übergang des Geschäftsbetriebes auf einen Erwerber/Investor zu kündigen. Damit schränkt das Bundesarbeitsgericht die Auswirkungen des § 613 a BGB ein.

Die Referenten hielten es für dringend erforderlich, die o. g. Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in den Gesamtzusammenhang zu stellen und die Auswirkungen auf die Praxis zu erörtern. In diesem Zusammenhang erinnerten sie daran, dass die Vorschrift des § 613 a BGB als Sanierungskiller bezeichnet wird.

 

Ernst-Dieter Berscheid, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamm, stellte die o. g. Entscheidung dar und kommentierte sie. Darüber hinaus wurden weitere aktuelle und bedeutsame Gerichtsentscheidungen betreffend das Insolvenzarbeitsrecht vorgestelllt. Den Praxisbezug stellten Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger (Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter), Herr Kühn (Rechtsanwalt) sowie Peter Senft (IG Metall Bezirksleitung Berlin, Brandenburg, Sachsen) her.

Herr Berscheidt hat die schriftlichen Grundlagen seines Vortrags zur Verfügung getellt, Herr Senft hat zugesagt, dies in Kürze auch zu tun.