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Zu diesem Thema ist natürlich das Zitat aus den Anfangstagen der Konkursordnung anzubringen, dass die "Auswahl des Verwalters die Schicksalsfrage der Insolvenz" ist. Auch nach nunmehr über 100 Jahren hat sich hieran nichts geändert. Wie die Gerichte mit diesem Problem umgehen ist recht unterschiedlich und hängt teils von dem einzelnen Verfahren, teils von dem jeweiligen Richter ab. Die Entscheidungen werden zum Teil heftig durch die beteiligten Schuldner und Gläubiger, aber auch von anderen Insolvenzverwaltern und an einer Tätigkeit als Verwalter interessierten Personen kritisiert. Insgesamt kann das Verfahren um die Bestellung der Insolvenzverwalter als für die Unbeteiligten undurchsichtig bezeichnet werden. Dabei ist grundsätzlich hervorzuheben, dass die Auswahl dieser für den Erfolg des Verfahrens wesentlichen Person nicht im Interesse des Insolvenzgerichts oder des einzelnen Verwalters erfolgt. |
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Herr Dr. Busch, ein Insolvenzrichter mit langjähriger Erfahrung aus der Konkurspraxis, Leiter vieler Tagungen zum Insolvenzrecht und auch zu anderen Rechtsmaterien und bekannter Autor, berichtete über den richterlichen Umgang mit dieser Materie und erläuterte das sog. Detmolder Modell der Verwalterbestellung. Für alle Beteiligten des Insolvenzverfahrens ein rundum informativer Abend. Die Druckfassung des Vortrags von Herrn Dr. Busch erscheint demnächst in der DZWIR. | |