Herr Prof. Keller ist Autor u.a. des Frege/Keller/Riedel: "Insolvenzrecht" Handbuch der Rechtspraxis,
(in der Vorauflage noch Uhlenbruck/Delhaes) Universität Passau.
Zu den schwierigen Themen einer Insolvenz gehören Berührungspunkte zwischen Insolvenzrecht und Grundstücksrecht. Besonders heikel wird es, wenn Spezialprobleme auftauchen, die durch Rechtsprechung nur ansatzweise geklärt sind und bei welchen die gängigen Kommentare gerne schweigen. Im Aufeinandertreffen von Erbbaurecht und Insolvenz ist das so! Das Thema hat durchaus praktische Bedeutung, insbesondere wenn Kommunen im Wege des „Public-Private-Partnership“ Erbbaurechte für Unternehmen bestellt haben, die jetzt insolvent sind. Was passiert dann mit dem Einkaufszentrum oder gar dem Schwimmbad? Wer hat welche Ansprüche, der Insolvenzverwalter gegen den Grundstückseigentümer und umgekehrt? Weitere Unterpunkte waren:
- Wann gehört das Erbbaurecht zur Insolvenzmasse und wann unterliegt es als grundstücksgleiches Recht der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen?
- Beendigung des Erbbaurechts bei Insolvenz des Erbbauberechtigten.
- Einordnung und Geltendmachung von Erbbauzinsen in der Insolvenz des Erbbauberechtigten (Insolvenzforderung/Masseverbindlichkeit).
- Abgesonderte Befriedigung wegen des Erbbauzinses; wie kann man den Insolvenzverwalter unter Druck setzen?
- Geltendmachung des Heimfalls in der Insolvenz des Erbbauberechtigten; Anfechtbarkeit der Heimfallvereinbarung.
Ansprüche des Erbbauberechtigten in der Insolvenz des Grundstückseigentümers.
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