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Am 15. September 2010 fand statt
Vortragsveranstaltung
"Die Verwertung des Pfandrechts am GmbH-Anteil durch notarielle Versteigerung"

Referent
Martin Wiemann, LL.M.
Rechtsanwalt und Notar,
Partner, Olswang LLP, Berlin
Herr Martin Wiemann stellte in seinem Vortrag die praktische Umsetzung im Rahmen der Verwertung des Pfandrechts an GmbH-Anteilen durch notarielle Versteigerung dar. Finanzierende Banken lassen sich zur Sicherung ihrer Darlehensforderungen neben Grundpfandrechten an Immobilien bzw. Sicherheiten an anderen Vermögensgegenständen des Kreditnehmers zunehmend auch Pfandrechte an den Anteilen von Projekt- oder Holdinggesellschaften bestellen. Ist eine Restrukturierung gemeinsam mit dem Darlehensschuldner bzw. dessen Gesellschaftern mangels Kooperationsbereitschaft nicht aussichtsreich, kann die Durchsetzung dieser Pfandrechte durch notarielle Anteilsversteigerung vorteilhaft für die finanzierenden Banken sein. Zum einen bietet sie eine kurzfristig durchführbare Alternative zu der Durchsetzung sonstiger Sicherheiten an Vermögensgegenständen des Kreditnehmers - bspw. der sehr zeitaufwendigen Versteigerung von Immobilien - und erlaubt die Realisierung von Vermögenswerten als going concern. Zum anderen kann die Ersteigerung der Anteile durch einen neuen restrukturierungs- bzw. kooperationsbereiten Gesellschafter doch noch eine Sanierung ermöglichen. Der Vortrag stellte am Beispiel einer klassischen Immobilienfinanzierung die rechtlichen und tatsächlichen Schritte dar, die für eine notarielle Anteilsversteigerung erforderlich und aus praktischer Sicht empfehlenswert sind. Er zeigte zudem, dass diese Form der Sicherheitenverwertung für finanzierende Banken sowohl zeitlich als auch finanziell vorteilhafter als eine Verwertung der Sicherheiten an einzelnen Vermögensgegenständen (insbesondere von Immobilien) sein kann. |