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Gemeinsame Veranstaltung mit der
Industrie- und Handelskammer Berlin
Montag, den 13. Dezember 2010
"Die Vorauswahl des Insolvenzverwalters nach dem Hannoveraner Modell"
- Erläuterung und Erfahrungsbericht -
Referent
Klaus Neubert
RiAG, Insolvenzgericht Hannover
Die Auswahl des Insolvenzverwalters und der Zugang zum Amt des Insolvenzverwalters sind seit vielen Jahren Gegenstand zahlreicher Entscheidungen und Diskussionen. Während seitens der Insolvenzgerichte Möglichkeiten gesucht werden, dem Ansturm an Verwalterbewerbern gerecht zu werden und nachvollziehbare Kriterien für die allgemeine Vorauswahl zum einen und der Auswahl des geeigneten Verwalters im konkreten Verfahren zu entwickeln, ist das Interesse der Verwalterschaft darauf gerichtet, eine faire Zugangsmöglichkeit zum Insolvenzgericht und zu den Bestellungen zu erhalten, um ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Das Insolvenzgericht Hannover hat hierauf reagiert und im sog. Hannoveraner Modell ein eigenes Modell zur effektiven Verwalterauswahl entwickelt, welches bundesweit von vielen Insolvenzgerichten als Maßstab anerkannt wird. Auf der Basis von Daten und Ergebnissen der von den Insolvenzverwaltern bearbeiteten Insolvenzverfahren erfolgt eine Bewertung der einzelnen Verwalter, welche in die Vorauswahl einfließt und auf die konkrete Bestellung im Einzelverfahren Auswirkungen hat. Das Ziel des Hannoveraner Modells ist eine Transparenz der Auswahlentscheidungen nach objektivierbaren Kriterien bei einer Gleichbehandlung von Kanzleien verschiedener Größe und Ausrichtung und auch eine Begrenzung der Verwalterzahl durch qualitätsbezogene Zugangsbeschränkungen.
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