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Am 28. Oktober 2009 fand statt
Vortragsveranstaltung
"Ausgewählte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Insolvenzsachen"

Referent
Dr. Gerhard Pape
Richter am BGH
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt die Rechtspraxis des Insolvenzverfahrens in einer Weise, wie sie nicht in allen Rechtsgebieten anzutreffen ist. Sowohl die Insolvenzgerichte als auch die Insolvenzverwalter haben daher ein dauerndes Augenmerk gerade auf die Rechtsprechung des 9. Zivilsenats, dessen Mitglied Herr Dr. Pape ist. Der Vortrag befasste sich mit ausgewählten Aspekten des Regelinsolvenzverfahrens und Verbraucherinsolvenzverfahrens. Dabei ging es um die Kostenstundung, Entscheidungen zur Restschuldbefreiung, Haftung des Treuhänders, Möglichkeiten der Anschließung an Gläubigeranträge durch den Insolvenzschuldner, Schadensersatzansprüche nach § 26 Abs. 3 InsO, Anordnungen von Sonderverwaltungen, Insolvenzplänen, Anfechtungen u.v.m. Es wurde ein Up-Date neuster Entscheidungen vorgestellt. Die Folien des Vortrags von Herrn Dr. Pape finden Sie hier. |