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Am 28. Mai 2008 fand statt
Vortragsveranstaltung
"Brauchen wir ein Konzerninsolvenzrecht?"
- Eine ungelöste Problematik, dargestellt am Beispiel der PIN-AG -
Referent
vallender
Prof. Dr. Heinz Vallender
Köln

Das Deutsche Insolvenzrecht kennt kein Konzerninsolvenzverfahren. Dies hat zur Folge, dass insbesondere Großunternehmen, die konzernrechtlich verflochten sind und Einzelaufgaben auf unterschiedliche Konzerngesellschaften aufteilen, in besonderer Weise ein deutsches Insolvenzverfahren fürchten. Denn die durch die Insolvenzordnung bewirkte „Zersplitterung“ der Insolvenzverfahren einzelner Konzerngesellschaften stellt vor allem aus Sicht der Berater eines krisenbedrohten Konzerns eine Gefahr für den Bestand des Konzerns als Ganzes dar. Aus diesem Grunde ist nachvollziehbar, krisenbedrohte Konzernunternehmen nach einer - ausländischen - Rechtsordnung Ausschau halten, die bessere rechtliche Bedingungen für die Bewältigung der Krise anbietet. Demgegenüber hat die PIN AG mit den Mitteln des deutschen Insolvenzrechts versucht, die Insolvenz einer Vielzahl von insolventen Einzelgesellschaften zu meistern, ohne dass dabei der Konzern zerschlagen worden wäre.

Herr Prof. Dr. Heinz Vallender, Vorsitzender des Arbeitskreises für Insolvenzwesen e.V., u.a. Autor im Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 12. Auflage, nahm dieses Verfahren zum Ausgangspunkt seines Vortrags und führte anhand der bisherigen Erfahrungen aus, welche Möglichkeiten das deutsche Insolvenzrecht bietet, um auch einen Konzernverbund nicht ohne Not zu Lasten der einzelnen Gesellschaften und ihrer Gläubiger zu zerschlagen. Aus diesen Erfahrungen können Erkenntnisse gewonnen werden, die eine Beurteilung ermöglichen, ob das deutsche Insolvenzrecht in seiner jetzigen Form geeignet ist, auch mit Konzernen im Sinne eines Unternehmens- und Vermögenserhalts umzugehen oder ob eine Reform der Insolvenzordnung notwendig erscheint, um die Insolvenz von konzerngebundenen Unternehmen besser in den Griff zu bekommen als dies mit den bisherigen Instrumenten der Fall ist. Herr Prof. Vallender ging hierbei auf den aktuellen Stand der Diskussion und auch auf evtl. gesetzgeberische Bestrebungen ein.