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Am 30. Januar 2008 fand statt
Vortragsveranstaltung
„Die Änderungen des § 10 ZVG durch das WEG-Änderungsgesetz
und die Auswirkungen der Bevorzugung des Hausgelds auf
das Insolvenzverfahren und evtl. Haftungen der Insolvenzverwalter“
Referent
Prof. Udo Hintzen
Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin
| Herr Prof. Hintzen ist Schriftleiter des „Der Deutsche Rechtspfleger“ Mitherausgeber der ZInsO - Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht Vorstandsmitglied der Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung Autor in Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen, Zwangsverwaltung sowie im Münchener Kommentar zur InsO, 2. Aufl. u.v.m. |
Herr Prof. Hintzen behandelte in seinem Vortrag mit den Auswirkungen des neu gefassten § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG für das Zwangsversteigerungsverfahren und der Bevorzugung der Wohnungseigentümer bei der Verteilung des Versteigerungserlöses sowie die damit verbundenen Auswirkungen für das Insolvenzverfahren. Ob die Hausgeldansprüche des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG im Insolvenzverfahren nur einfache Forderungen gem. § 38 InsO sind oder sich die Bevorrechtigung nach dem ZVG auch im Insolvenzverfahren fortsetzt, ist bislang nicht entschieden. Aus dem neuen § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG können werthaltige Rechtspositionen für die Miteigentümergemeinschaften und erhebliche Haftungsgefahren für Verwalter erwachsen. Herr Prof. Hintzen stellt den zugrunde liegenden Text seines Vortrags an dieser Stelle zur Verfügung.
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