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Am 30. Januar 2008 fand statt
Vortragsveranstaltung
„Die Änderungen des § 10 ZVG durch das WEG-Änderungsgesetz
und die Auswirkungen der Bevorzugung des Hausgelds auf
das Insolvenzverfahren und evtl. Haftungen der Insolvenzverwalter“

Referent
Prof. Udo Hintzen
Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin

Herr Prof. Hintzen ist Schriftleiter des „Der Deutsche Rechtspfleger“
Mitherausgeber der ZInsO - Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht
Vorstandsmitglied der Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung
Autor in Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen, Zwangsverwaltung
sowie im Münchener Kommentar zur InsO, 2. Aufl. u.v.m.
hintzen



Herr Prof. Hintzen behandelte in seinem Vortrag mit den Auswirkungen des neu gefassten § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG für das Zwangsversteigerungsverfahren und der Bevorzugung der Wohnungseigentümer bei der Verteilung des Versteigerungserlöses sowie die damit verbundenen Auswirkungen für das Insolvenzverfahren. Ob die Hausgeldansprüche des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG im Insolvenzverfahren nur einfache Forderungen gem. § 38 InsO sind oder sich die Bevorrechtigung nach dem ZVG auch im Insolvenzverfahren fortsetzt, ist bislang nicht entschieden.

Aus dem neuen § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG können werthaltige Rechtspositionen für die Miteigentümergemeinschaften und erhebliche Haftungsgefahren für Verwalter erwachsen.

Herr Prof. Hintzen stellt den zugrunde liegenden Text seines Vortrags an dieser Stelle zur Verfügung.