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Das Thema der rechtlichen
Verantwortlichkeit im Rahmen der unredlichen
Unternehmensbeendigung im Insolvenzverfahren stellt eine
Quelle für Massezuflüsse aber auch von Problemen
dar. Die richtige Durchsetzung der dabei feststellbaren
Haftungsansprüche - insbesondere gegenüber
ehemaligen Gesellschaftern, Geschäftsführern und
sog. "Bestattungsunternehmern" - ist eine Kernaufgabe des
Insolvenzverwalters, deren Erfüllung in geeigneten
Fällen zu einer Erhöhung der Befriedigungsquote zu
Gunsten der Insolvenzgläubiger führen kann. Daher
sollten die in vielen Verfahren bestehenden
Möglichkeiten nicht übersehen werden.
Herr
Dr. Spliedt stellt seine Folien für diesen Vortrag an
dieser Stelle im PDF-Format zur Verfügung.
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