Ziele

Verein

Termine

Archiv

Kontakt


Am Mittwoch, den 18. Oktober 2006 fand statt
Vortragsveranstaltung
"Die Auswahl des Insolvenzverwalters
Auswirkungen der Entscheidung des BVerfG 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04
zum Konkurrentenschutz auf die Insolvenzgerichte und die Insolvenzverwalter"

Referenten


Wilhelm Klaas
Rechtsanwalt und
Insolvenzverwalter


Prof. Ulrich Keller,
Dipl. Rpfl.
FH für Verwaltung
und Rechtspflege Berlin

Herr Prof. Dipl. Rpfl. Ulrich Keller, Autor u.a. des Frege/Keller/Riedel: "Insolvenzrecht" Handbuch der Rechtspraxis, (in der Vorauflage noch Uhlenbruck/Delhaes) und Wilhelm Klaas, Insolvenzverwalter, u.a. Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein erörterten im Rahmen einer Podiumsdiskussion die für die Insolvenzvrerwalter und das Insolvenzverfahren wichtige Entscheidung. Die Sichtweise eines Insolvenzrichters wurde durch den Vorsitzenden des Berlin-Brandenburger Arbeitskreises für Insolvenzrecht und Richter am Amtsgericht Potsdam, Dr. Thorsten Graeber, eingebracht.

Der Ablauf und das Ergebnis eines Insolvenzverfahrens wird im wesentlichen durch den Insolvenzverwalter bestimmt, dessen Auswahl in den Händen des Insolvenzrichters liegt, während die Aufsicht und Kontrolle über den Verwalter durch den Rechtspfleger auszuüben ist. Die benannte Entscheidung des BVerfGs, hat klargestellt, dass ein Verwalter, der bei der Auswahl und Bestellung nicht berücksichtigt wird, nicht die Möglichkeit hat, über den Rechtsweg eine Bestellung in einem bestimmten Verfahren zu erhalten. Die Notwendigkeit, auch die Rechte der Bewerber um ein Verwalteramt zu schützen, wurden in ein Amtshaftungsverfahren verschoben.

Diese Entscheidung war Anlass, um deren Auswirkungen für die Insolvenzverwalter aber auch für die Insolvenzgerichte zu diskutieren Dabei wurdeauch die Entscheidung des BGH vom 13.7.2006 - IX ZB 104/05 zur Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters thematisiert.

Herr Prof. Keller wird die Eckpunkte, die diesem Vortrag zugrunde lagen, an dieser Stelle zur Verfügung stellen.

Zusammenfassung des Vortrags von Herrn Prof. Keller (pdf)

BVerfG 23. Mai 2006 (pdf)