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Schwerpunkt der
Tätigkeit der Insolvenzgerichte ist mittlerweile die
Behandlung von Insolvenzverfahren natürlicher Personen.
Deren Verfahrensziel ist die Restschuldbefreiung, deren
Umsetzung in die rechtliche Praxis aufgrund der noch
fehlenden Erteilungen noch nicht getestet wurde. Wie sich
eine Erteilung einer Restschuldbefreiung in der Praxis
umsetzen kann, wie das Konzept der Restschuldbefreiung
rechtlich einzuordnen ist, in welchem Verhältnis eine
Restschuldbefreiung beispielsweise zur Regelung des §
138 BGB steht und wie der Begriff der Redlichkeit des
Schuldners hierbei eine Rolle spielen kann, sind Aspekte,
die noch kaum behandelt worden sind.
Entwurf
eines Gesetzes zur Entschuldung völlig mittelloser
Personen und zur Änderung des
Verbraucherinsolvenzverfahrens vom 2.3.2006
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