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Am 29. März 2006 fand statt
Vortragsveranstaltung
Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren - Zukunft ohne Haftung?


Referent
Dr. Martin Ahrens
Priv.-Doz., z. Zt. Uni Göttingen
Autor u.a. im Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung

Schwerpunkt der Tätigkeit der Insolvenzgerichte ist mittlerweile die Behandlung von Insolvenzverfahren natürlicher Personen. Deren Verfahrensziel ist die Restschuldbefreiung, deren Umsetzung in die rechtliche Praxis aufgrund der noch fehlenden Erteilungen noch nicht getestet wurde. Wie sich eine Erteilung einer Restschuldbefreiung in der Praxis umsetzen kann, wie das Konzept der Restschuldbefreiung rechtlich einzuordnen ist, in welchem Verhältnis eine Restschuldbefreiung beispielsweise zur Regelung des § 138 BGB steht und wie der Begriff der Redlichkeit des Schuldners hierbei eine Rolle spielen kann, sind Aspekte, die noch kaum behandelt worden sind.

Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung völlig mittelloser Personen und zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens vom 2.3.2006