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Am 30. August 2006 fand statt
Vortragsveranstaltung
ăDie Insolvenz der Wohnungseigentümergemeinschaft"
Referent
Prof. Dr. Reinhard Bork
Universität Hamburg
Moderation
Dr. Gerrit Heublein
Schröder Rechtsanwälte
Ort
Leibnizsaal der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften
Jägerstraße 22-23,
10117 Berlin

Herr Prof. Bork ist ein ausgewiesener Kenner des Insolvenzrechts und hat sich mit dem Thema kürzlich auch wissenschaftlich auseinandergesetzt.

Das Wohnungseigentum erfreut sich in Deutschland noch immer großer Beliebtheit. Weniger beliebt  und dennoch häufig sind auch Insolvenzverfahren. Deswegen ist es für Insolvenzverwalter keine Besonderheit mehr, in den verwalteten Insolvenzmassen auch Wohnungseigentumsrechte des Schuldners  vorzufinden. Seit der BGH mit Beschluss vom 02.06.2005 (V ZB 32/05) festgestellt hat, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft teilrechtsfähig ist, rückt eine neue Frage in den Blickpunkt: Ist die Wohnungseigentümergemeinschaft möglicherweise auch insolvenzfähig, obwohl in § 11 Abs. 2 InsO nicht erwähnt? Aus welchen Gründen dürfte ein solches Insolvenzverfahren eröffnet werden? Besteht möglicherweise sogar eine sog. Insolvenzantragspflicht? Welche Aufgaben hätte ein Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Wohnungseigentümergemeinschaft? Diese und andere Fragen erörterte Herr Bork.

Im Anschluss an den Vortrag wurde in stilvoller Umgebung zu einem kleinen Buffet und Getränken einladen.

Siehe auch ZinsO 2005, 1067 ff

Die beim Vortrag verwendeten Powerpoint-Folien stellt Herr Prof. Bork an dieser Stelle zur Verfügung