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Herr Prof. Bork ist ein ausgewiesener Kenner des Insolvenzrechts und hat sich mit dem Thema kürzlich auch wissenschaftlich auseinandergesetzt. Das Wohnungseigentum erfreut sich in Deutschland noch immer großer Beliebtheit. Weniger beliebt und dennoch häufig sind auch Insolvenzverfahren. Deswegen ist es für Insolvenzverwalter keine Besonderheit mehr, in den verwalteten Insolvenzmassen auch Wohnungseigentumsrechte des Schuldners vorzufinden. Seit der BGH mit Beschluss vom 02.06.2005 (V ZB 32/05) festgestellt hat, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft teilrechtsfähig ist, rückt eine neue Frage in den Blickpunkt: Ist die Wohnungseigentümergemeinschaft möglicherweise auch insolvenzfähig, obwohl in § 11 Abs. 2 InsO nicht erwähnt? Aus welchen Gründen dürfte ein solches Insolvenzverfahren eröffnet werden? Besteht möglicherweise sogar eine sog. Insolvenzantragspflicht? Welche Aufgaben hätte ein Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Wohnungseigentümergemeinschaft? Diese und andere Fragen erörterte Herr Bork. Im Anschluss an den Vortrag wurde in stilvoller Umgebung zu einem kleinen Buffet und Getränken einladen. Siehe auch ZinsO 2005, 1067 ff Die beim Vortrag verwendeten Powerpoint-Folien stellt Herr Prof. Bork an dieser Stelle zur Verfügung |