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Am 28. September 2005 fand statt
Vortragsveranstaltung
"Die Leistungen einer Transfergesellschaft
gemäß §§ 216a ff SGB III - Anspruch und Wirklichkeit"
Referenten
Peter Senft
IG Metall Bezirksleitung Berlin-Brandenburg-Sachsen,

Peter Hase
Verwaltungsoberrat, Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg
Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter
Moderation
Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger

In der wirtschaftlichen Krise eines Unternehmens sucht der Unternehmer die geeigneten Sanierungsmaßnahmen. Dabei ermittelt er oftmals die Möglichkeiten, die Kosten seines Unternehmens, insbesondere die Personalkosten zu reduzieren. Die Reduzierung von Personalkosten ist oftmals gleichbedeutend mit Personalabbau. Bei Umsetzung der Maßnahmen zwecks Personalabbau stößt der Unternehmer an die ihm vom Kündigungsschutz gesetzten Grenzen. Zur Überwindung dieser Grenzen kann er sich einer sog. Transfergesellschaft, die für ihre Zwecke öffentliche Mittel gemäß den §§ 216a ff SGB III erhält, bedienen. Gleiches gilt für Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter ist oftmals zwecks Erhalt des Unternehmens und zwecks Erhalt von Arbeitsplätzen darauf angewiesen, dass ein Investor das insolvente Unternehmen "übernimmt". Vor der "Übernahme" erwartet der Investor, dass "die Braut schön" gemacht wird. Zur Verschönerung des Unternehmens zählen oftmals durchgeführte Personalanpassungsmaßnahmen.

Es ist allgemein anerkannt, dass derartige Personalanpassungsmaßnahmen mittels einer Transfergesellschaft für alle Beteiligten bestmöglich umgesetzt werden können. Die Transfergesellschaft ist damit eines der Sanierungsinstrumente.

Die Transfergesellschaften helfen folglich dem Arbeitnehmer und dem Unternehmer/Insolvenzverwalter/Investor. Dennoch verstummen die Vorbehalte gegen Transfergesellschaften nicht. Die Referenten beleuchteten die kursierenden Vorbehalte und deren Hintergründe und versuchten Qualitätsmerkmale für Transfergesellschaften herauszuarbeiten.