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Wirtschaftliche Probleme der Gesellschaft zeigen sich besonders in der Praxis der Rechtsanwälte. Je mehr Personen und Gesellschaften von einer Verschlechterung der allgemeinen Lage betroffen sind, umso stärker treten Schwierigkeiten in der Forderungsdurchsetzung für den Mandanten aber auch gegen den Mandanten zu Tage. Dies bringt wiederum erhebliche Folgen für den Rechtsanwalt hinsichtlich der Realisierung seiner Honorare mit sich. Daher sollten die Grundlagen des aktuellen Insolvenzrechts bekannt sein. |
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In der Ausbildung verbleibt üblicherweise nur wenig Raum für diese Materie. Daher liegen häufig zu Beginn einer anwaltlichen Tätigkeit nur wenig Kenntnisse vor, welche mit der Zeit zudem veralten und nutzlos werden. Aber bereits dann, wenn ein Mandat die Forderungsbeitreibung beinhaltet und im Rahmen der Vollstreckungsversuche die Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens des Schuldners bekannt wird, zeigt sich, ob die Kenntnisse ausreichen, für den Mandanten wenigstens noch einen Teil des (kleinen) Kuchens zu ergattern. |
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Problematischer wird es dann, wenn der eigene Mandant vor Begleichung der Honorarforderungen in den Bereich einer Insolvenz gerät. Hier kann das weitere Vorgehen des Anwalts darüber entscheiden, ob er noch Honorare erhält und ob er diese angesichts der Möglichkeiten einer Insolvenzanfechtung behalten darf. Aber auch bei gesicherten Honoraren stellt sich die Frage, ob und wie der Mandant weiter zu beraten ist. Um hier richtig und angemessen vorgehen zu können, sollten einige wesentliche Regeln des Insolvenzrechts beherrscht werden. Schließlich kann eine Krise den Rechtsanwalt auch persönlich betreffen. Mögen es auch regelmäßig Verpflichtungen von außerhalb des Kanzleibetriebs sein, welche durch die Einnahmen nicht mehr ausreichend abgedeckt werden können, so können sie doch die weitere Tätigkeit als Rechtsanwalt gefährden. Bereits die täglichen Aufgaben fordern die ganze Aufmerksamkeit des Rechtsanwalts, sodass kaum Zeit für die Aufarbeitung und Aktualisierung einer solchen Spezialmaterie bleibt. Und es kann auch nicht erwartet werden, dass Rechtsanwälte mit vollkommen anders gelagerten Spezialisierungen sich in insolvenzrechtlichen Problematiken wie in ihren eigenen Spezialgebieten auskennen. Aber einige Grundkenntnisse könnten die Arbeit erleichtern bzw. eine gewisse Grundsicherheit vermitteln. Herr Rechtsanwalt Rolf Rattunde hat sich freundlicherweise bereit erklärt, die Folien zu seinem Vortrag an dieser Stelle zur Verfügung zu stellen. |